Konrad Hesse

Konrad Hesse (* 29. Januar 1919 in Königsberg, Ostpreußen, † 15. März 2005 in Merzhausen) war ein deutscher Rechtswissenschaftler und von 1975 bis 1987 Richter am Bundesverfassungsgericht.

Hesse schlug nach seiner juristischen Ausbildung zunächst die wissenschaftliche Laufbahn ein. Er wurde 1950 promoviert und habilitierte sich 1955 an der Georg-August-Universität Göttingen. Seine Venia umfasste Staats-, Verwaltungs- und Kirchenrecht. Sein erstes Ordinariat erhielt er im Jahre 1965 an der Universität Freiburg im Breisgau. Daneben wirkte er im Nebenamt von 1961 bis 1975 als Richter am Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg.

Als Richter am Bundesverfassungsgericht war Hesse Mitglied des Ersten Senats und prägte im Zusammenhang mit dem Volkszählungsurteil 1983 den Begriff des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung. Auf ihn geht die Auflösung von Grundrechtskollissionen durch Herstellung der sog. Praktischen Konkordanz zurück.

Seit 2003 war Hesse Mitglied der Bayerischen Akademie der Wissenschaften.

Werke und Schriften

  • Grundzüge des Verfassungsrecht der Bundesrepublik Deutschland, 20. Auflage Heidelberg 1999, ISBN 3811474995
  • Verfassungsrecht und Privatrecht, Heidelberg 1988, ISBN 3811485881
  • Der unitarische Bundesstaat, Karlsruhe 1962

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