Konstituierung (lat. constituere ”festsetzen, feststellen, errichten“) ist ein Begriff, der das grundlegende bilden, gründen, festsetzen, sich organisieren beschreibt.
Im parlamentarischen Wortgebrauch ist die Konsitituierung des Parlaments der erste Arbeitsschritt eines neugewählten Parlamentes. Im Rahmen der Konstituierung wird das Parlamentspräsidium bestimmt und damit die Abeitsfähigkeit des Parlamentes hergestellt. Solange der Parlamentspräsident nicht gewählt ist, wird die Versammlung vom Alterspräsidenten geleitet. Mit der Übergabe der Sitzungsleitung an den neu gewählten Parlamentspräsidenten ist die Konstituierung abgeschlossen.
Für den Deutschen Bundestag ist das Procedere der Konstituierung in § 1 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages geregelt. Konkret wird u.a. bestimmt:
Entsprechend wird auch das erstmalige Zusammentreten anderer Gremien (z.B. Betriebsrat, Vereinsvorstand etc.) als Konstituierung dieses Gremiums bezeichnet.