Konstituierung

Konstituierung (lat. constituere ”festsetzen, feststellen, errichten“) ist ein Begriff, der das grundlegende bilden, gründen, festsetzen, sich organisieren beschreibt.

Konstituierung von Parlamenten

Im parlamentarischen Wortgebrauch ist die Konsitituierung des Parlaments der erste Arbeitsschritt eines neugewählten Parlamentes. Im Rahmen der Konstituierung wird das Parlamentspräsidium bestimmt und damit die Abeitsfähigkeit des Parlamentes hergestellt. Solange der Parlamentspräsident nicht gewählt ist, wird die Versammlung vom Alterspräsidenten geleitet. Mit der Übergabe der Sitzungsleitung an den neu gewählten Parlamentspräsidenten ist die Konstituierung abgeschlossen.

Für den Deutschen Bundestag ist das Procedere der Konstituierung in § 1 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages geregelt. Konkret wird u.a. bestimmt:

  • Der neugewählte Bundestag wird zu seiner ersten Sitzung vom bisherigen Präsidenten spätestens zum dreißigsten Tage nach der Wahl (Artikel 39 des Grundgesetzes) einberufen.
  • In der ersten Sitzung des Bundestages führt das an Jahren älteste oder, wenn es ablehnt, das nächstälteste Mitglied des Bundestages den Vorsitz, bis der neugewählte Präsident oder einer seiner Stellvertreter das Amt übernimmt.
  • Nach Feststellung der Beschlussfähigkeit wird die Wahl des Präsidenten, der Stellvertreter und der Schriftführer vorgenommen.

Entsprechend wird auch das erstmalige Zusammentreten anderer Gremien (z.B. Betriebsrat, Vereinsvorstand etc.) als Konstituierung dieses Gremiums bezeichnet.

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