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| Regierungsformen der Welt |
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Republikanische Staatsform ██ Präsidentielles Regierungssystem ██ Präsidentielles Regierungssystem mit an das Parlament gebundener Exekutivbefugnis ██ Semipräsidentielles Regierungssystem ██ Parlamentarisches Regierungssystem Monarchische Staatsform ██ Konstitutionelle Monarchie sonstige ██ Staaten mit Einparteiensystem Stand: April 2006
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Die konstitutionelle Monarchie ist eine Sonderform der Monarchie, in der die Macht des Fürsten oder Königs durch eine geschriebene Verfassung (Konstitution) mehr oder weniger stark eingeschränkt wird.
Es existiert in der Regel ein Parlament, das die Gesetzgebung entweder allein oder in Kooperation mit dem Monarchen wahrnimmt. Die Entlassung der Regierung bleibt in konstitutionellen Monarchien dem Herrscher überlassen (z. B. im Deutschen Reich 1871-1918), wenn es Aufgabe des Parlaments ist, wird diese Staatsform dann parlamentarische Monarchie genannt. Steht es laut Verfassung sowohl dem Monarchen als auch dem Parlament zu, die Regierung abzusetzen, so handelt es sich um eine Mischform. So ist dies z. B. im Vereinigten Königreich der Fall. Abgesehen von den Kleinstaaten Luxemburg, Andorra, Liechtenstein, Monaco und dem Staat der Vatikanstadt sind die heute in Europa existierende Königreiche und Fürstentümer parlamentarische bzw. zumindest konstitutionell-parlamentarische Monarchien. Ihre Herrscher sind nur mehr Staatsoberhäupter mit beinahe ausschließlich repräsentativen Funktionen.
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Die älteste konstitutionelle Monarchie im modernen Sinne ist Großbritannien. Hier ging die Legislative bereits im 17. Jahrhundert vollständig an das gewählte Parlament über, das im 18. Jahrhundert auch die Exekutive weitgehend seiner Kontrolle unterwerfen konnte.
Konstitutionelle Monarchien entstanden aber vorwiegend im 19. Jahrhundert, entweder, indem die Rechte bisher absolut regierender Fürsten durch meist nach Revolutionen, Krisen oder Umbrüchen von den Untertanen erzwungene Verfassungen eingeschränkt wurden (z. B. Frankreich ab 1791 durch die Französische Revolution, Österreich-Ungarn im Österreichisch-Ungarischen Ausgleich von 1867), oder durch die organische Weiterentwicklung und Modernisierung einer ständischen Monarchie (z. B. Schweden). Bei der Neubildung monarchischer Staaten (z. B. Belgien 1830) wurde im 19. Jahrhundert stets ein Verfassungsstaat errichtet. Von den Staaten des Deutschen Bundes erhielt 1816 zuerst das Großherzogtum Sachsen-Weimar-Eisenach eine Verfassung und wurde damit zur konstitutionellen Monarchie. Eine Liste bestehender Monarchien befindet sich im Artikel Monarchie.
Das Schema zeigt den Ablauf in der konstitutionellen Monarchie im Deutschen Kaiserreich (1871-1918).
Allgemein sieht ein Schema für eine konstitutionelle Monarchie wie folgt aus:
Grundgesetz über die Landständische Verfassung des Großherzogthums Sachsen-Weimar-Eisenach. Weimar, den 5. Mai 1816. Weimar 1816. (erlassen von: Karl August, Großherzog von Sachsen-Weimar-Eisenach)
Brockhaus-1809: Die Monarchie · Die Persische Monarchie
Brockhaus-1837: Sardinische Monarchie · Monarchie
Brockhaus-1911: Österreichisch-Ungarische Monarchie · Monarchie
Kirchner-Michaelis-1907: Monarchie
Meyers-1905: Sardinische Monarchie · Österreichisch-Ungarische Monarchie · Monarchīe
Pierer-1857: Sardinische Monarchie [3] · Schwedische Monarchie · Sardinische Monarchie [2] · Monarchie · Sardinische Monarchie [1]