Die Kostenvergleichsrechnung ist ein statisches Verfahren der Investitionsrechnung und dient zum Vergleich mehrerer Investitionsalternativen. Hierbei werden die Gesamtkosten der Alternativen ermittelt und die kostengünstigste ausgewählt.
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Die Gesamtkosten ergeben sich aus den fixen und den variablen Kosten. Da die Kostenvergleichsrechnung die durchschnittlichen Kosten einer Periode betrachtet, muss die Anschaffungsauszahlung entsprechend innerhalb der Fixkosten berücksichtigt werden. Diese Kapitalkosten ergeben sich aus den kalkulatorischen Abschreibungen und den kalkulatorischen Zinsen. Die Gesamtkosten sind also wie folgt definiert:
![K_{gesamt} = K_{f} + k_{v} \cdot x + \begin{matrix} \underbrace {\frac{I_{0} - L_{T}}{n}} \\ {}^{\rm kalk. Abschreibung} \\ [-4.0ex] \end{matrix} + \begin{matrix} \underbrace {\frac{I_{0} + L_{T}}{2} \cdot i} \\ {}^{\rm kalk. Zins} \\ [-4.0ex] \end{matrix}](/wikipedia.images/J/68f82bb7f55109c18660206d68167470.png)
Dabei sind:
Die kalkulatorischen Zinsen ermitteln sich aus dem durchschnittlichen Anschaffungswert (hier I0) geteilt durch 2 mal i! (Quelle: Wöhe, 21 Auflage)
Innerhalb eines Unternehmens sind die folgenden Daten für zwei sich ausschließende Investitionsalternativen gegeben. Es soll mit Hilfe der Kostenvergleichsrechnung eine der beiden Alternativen ausgewählt werden (Der Absatz ist für die nächsten 8 Jahre gesichert - aus diesem Grund).
| Anlage I | Anlage II | |
|---|---|---|
| Daten der Anlagen | ||
| Anschaffungswert (€) | 80.000,- | 120.000,- |
| Nutzungsdauer | 8 Jahre | 8 Jahre |
| Kapazität (Jahr) | 15.000 LE | 15.000 LE |
| Auslastung (Jahr) | 10.000 LE | 10.000 LE |
| Kalkulationszinsfuß (Jahr) | 10% | 10% |
| Fixe Kosten (€ /Jahr) | 1.000,- | 1.700,- |
| Variable Kosten (€ /Jahr) | ||
| Löhne und Lohnnebenkosten | 16.000,- | 8.000,- |
| Werkzeuge, Betriebsstoffe u.a. | 3.800,- | 4.000,- |
| Energie und sonstige variable Kosten | 1.900,- | 2.700,- |
(LE = Leistungseinheit)
Mit einem Restwert von 0 EUR der Anlage nach dem Abschreibungszeitraum ergibt sich folgende Berechnung:

.


Für die gegebenen Eingangsdaten ist die Anlage I vorzuziehen. Man sieht jedoch, dass die Anlage II erheblich niedrigere variable Stückkosten besitzt. An dieser Stelle ist es interessant zu wissen, ab welcher Stückzahl Anlage II vorziehungswürdig ist. Diese kritische Stückzahl lässt sich durch einfaches Gleichsetzen der Funktionen ermitteln.




Ab einer Stückzahl von 11.000 Leistungseinheiten pro Jahr ist Anlage II der Anlage I rein kostenmäßig vorzuziehen. Ob die höhere Produktion allerdings am Markt abgesetzt werden kann und auch einen höheren Gewinn bringt, kann die Kostenvergleichsrechnung nicht beantworten. An dieser Stelle hilft allerdings die Gewinnvergleichsrechnung weiter.
Damit die Alternativen ökonomisch sinnvoll verglichen werden können, müssen sie den folgenden Annahmen genügen:
Bei leistungswirtschaftlichen Investitionen ist die Anwendung der Kostenvergleichsrechnung bei Ersatzentscheidungen und Rationalisierungsentscheidungen sinnvoll.
Als statisches Verfahren der Investitionsrechnung zählt die Kostenvergleichsrechnung zu den so genannten "Hilfsverfahren der Praxis", deren Anwendung
ist, weil sie, im Gegensatz zu den dynamischen Verfahren, den Zeitverlauf nicht berücksichtigen.