Als Kraftfahrer, Kraftfahrzeugführer, Kfz-Führer oder auch Fahrzeugführer wird die Person bezeichnet, die ein Kraftfahrzeug z. B. PKW, LKW oder Omnibus führt bzw. lenkt. In der Schweiz werden auch die Begriffe Automobilist und Autolenker verwendet. Ein Kraftfahrer der einen Personenwagen (PKW) lenkt, wird allgemein auch umgangssprachlich als Autofahrer bezeichnet.
Der Kraftfahrer kommt in uneinheitlicher Weise mit den Gesetzen zur Regelung des Straßenverkehrs in Berührung. Hierbei handelt es sich z. B. in Deutschland von dem StVG, StVO, StVZO und der FeV. In Österreich sind es das KFG, FSG und die StVO.
Üblicherweise benötigt man als Kraftfahrer zum Führen (umgangssprachlich „Lenken“) von Kraftfahrzeugen im öffentlichen Straßenverkehr eine Fahrerlaubnis (Lenkberechtigung, Fahrberechtigung) und einen Führerschein (Führerausweis), der eine vorhergehende Ausbildung und Prüfung sowie Fahreignung voraussetzt.
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