Als Kreisstadt wird eine Stadt bezeichnet, in der ein Landkreis seinen Sitz hat. Dort befindet sich das Landratsamt oder die Kreisverwaltung. Es gibt auch Städte, die Sitz eines Landkreises sind, ohne zum Gebiet des Landkreises zu gehören, z. B. Coburg, Sitz des Landkreises Coburg).
Der Verwaltungssitz eines (Land-)Kreises muss nicht notwendigerweise in einer Stadt beheimatet sein, der Sitz kann auch in einer Gemeinde ohne Stadtrechte liegen. In diesem Fall lautet die Bezeichnung nicht Kreisstadt, sondern Kreishauptort. Vor etlichen Jahren gab es vor allem in Bayern und Niedersachsen Kreisverwaltungen in Kreishauptorten, zum Beispiel Wegscheid und Mallersdorf in Bayern oder Westerstede und Wittlage in Niedersachsen. Mit der Auflösung von Kreisen im Rahmen von Kreisgebietsreformen (z. B. Auflösung des Kreises Wittlage im Jahr 1972) sowie der Verleihung von Stadtrechten, z. B. an Westerstede am 28. Mai 1977, sind diese Sonderfälle zum Großteil entfallen. Einzige Ausnahme in Deutschland bleibt der Markt Garmisch-Partenkirchen.
Der Sitz der Kreisverwaltung einiger Landkreise liegt außerhalb des Landkreises, z. B. für den Rhein-Neckar-Kreis mit Sitz in Heidelberg, Kreis Aachen in Aachen, Landkreis Karlsruhe in Karlsruhe oder Landkreis Augsburg in Augsburg.
Vom Begriff Kreisstadt zu unterscheiden ist der besondere Rechtsbegriff Große Kreisstadt. Eine Große Kreisstadt muss nicht unbedingt Kreisstadt sein. Ein Beispiel ist die Große Kreisstadt Backnang im Rems-Murr-Kreis, dessen Sitz Waiblingen ist.
Die kleinste deutsche Kreisstadt ist Cochem.