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Kreisstraße

Kreisstraßen befinden sich überwiegend in der Baulast des jeweiligen (Land-)Kreises bzw. der kreisfreien Stadt. Das geschieht durch eine Widmung.

Kreisstraßen dienen dem überörtlichen Verkehr innerhalb eines (Land-)Kreises, dem Verkehr zwischen benachbarten (Land-)Kreisen und kreisfreien Städten oder dem Anschluss von Gemeinden an das überörtliche Verkehrsnetz. Die Kurzbezeichnung besteht häufig aus einer fortlaufenden Nummer und dem vorangestellten Großbuchstaben "K" (zum Beispiel K 1, K 10 oder K 83). Teilweise wird auch das Kürzel des Landkreises vor die Nummer gestellt.

Siehe auch: Gemeindestraße

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