Kreuzverhör

Ein Kreuzverhör ist eine im anglo-amerikanischen Beweisrecht übliche Befragung der Zeugen und im Strafprozess auch des Beschuldigten durch den Staatsanwalt oder Rechtsanwalt. Dabei befragen Staatsanwaltschaft und Verteidigung abwechselnd (über Kreuz) den Angeklagten bzw. den Zeugen.

Kreuzverhöre sind in Deutschland in § 239 StPO geregelt, entsprechen aber nicht dem anglo-amerikanischen Kreuzverhör. Die Befragung obliegt hier grundsätzlich dem Richter (§ 238 StPO), Staatsanwalt und Strafverteidiger können ergänzende Fragen stellen (§ 240 II StPO), leiten aber nicht die Befragung. Auf gemeinsamen Antrag hat der Vorsitzende das Fragerecht zu überlassen.

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