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Zufälliger Artikel
Kriegszustand
Der Begriff
Kriegszustand
bedeutet
im
völkerrechtlichen Sinne
durch Abgabe einer
Kriegserklärung
geschaffener Zustand zwischen zwei oder mehrerer Staaten, i.e.S.
Krieg
im
Staatsrecht
bedeutet dies für gewöhnlich, dass sich der Staat im Notrecht gegen einen inneren Belagerungszustand wehrt (zum Beispiel Plünderungen, Bürgeraufstände etc.). Siehe
Ausnahmezustand
.
Siehe auch
Kriegsvölkerrecht
Diese Seite ist eine
Begriffsklärung
zur Unterscheidung mehrerer mit demselben Wort bezeichneter Begriffe.
Quelle:
Artikel
Kriegszustand
aus der freien Enzyklopädie Wikipedia mit dieser
Versionsgeschichte
Lizenz:
GFDL
Kategorien:
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