Als Kultusministerium wird in Deutschland die oberste Verwaltungsbehörde eines Landes für den Bereich Schule und Bildung bezeichnet. Je nach Bundesland haben die Ministerien unterschiedliche Namen, z. B. auch Bildungsministerium, und sind auch unterschiedlich zugeschnitten, d.h. neben der Verwaltung des Schulbereiches sind dem Ministerium weitere Aufgabenbereiche zugeordnet, teilweise auch der ganze Hochschulbereich. Diese Zuordnung entscheidet die jeweilig amtierende Landesregierung.
Der Begriff Kultus steht für kirchliche Angelegenheiten, was historisch gesehen die Kernaufgabe eines Kultusministeriums war. Diese Kompetenz wurde meist um das Schulwesen ergänzt, das lange unter kirchlicher Aufsicht stand.
Das Ministerium wird von einem Minister bzw. einer Ministerin verantwortlich geleitet. Darunter steht meist ein Staatssekretär als Amtsleiter.