Kumulieren (von lat. cumulus – Anhäufung) oder Häufeln ist ein Begriff aus dem Wahlrecht.
Bei bestimmten Wahlen kann nicht nur eine Liste (Partei oder Vereinigung) gewählt werden, sondern es können innerhalb dieser Liste auch mehrere (meist zwei oder drei) Stimmen auf die Kandidaten dieser Liste verteilt werden, um zu bestimmen, welche Kandidaten die von der Liste gewonnenen Mandate wahrnehmen sollen. Je mehr Stimmen ein Kandidat erhält, umso höher wird seine Position in der Liste. Dabei können auch mehrere Stimmen für einen Kandidaten abgegeben werden. Dies ist das Kumulieren im engeren Sinne. Darüber hinaus wird auch das Verteilen von mehreren Stimmen innerhalb einer Liste allgemein als Kumulieren bezeichnet.
Kreuzt der Wähler eine Liste an, ohne seine Stimmen explizit bestimmten Kandidaten dieser Liste zu geben, so werden diese Stimmen auf die ersten Plätze der Liste verteilt. Sind mehr Stimmen als Kandidaten vorhanden, so werden die überzähligen Stimmen wieder auf die ersten Plätze der Liste verteilt. In der Regel existieren aber mehr Kandidaten als Stimmen.
Der Wähler vertraut beim Ankreuzen der Liste auf die von der Partei oder Listenvereinigung selbst bestimmten Reihenfolge in der Liste, da bei Stimmgleichheit diese Reihenfolge maßgebend ist.
Das Verteilen mehrerer Stimmen auf mehrere Listen nennt man Panaschieren.
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Kumulieren ist in der Schweiz bei Parlamentswahlen auf allen Ebenen üblich.
Kumulieren bei Wahlen kann man in folgenden Bundesländern:
| Bundesland | Kommunalwahl | Landtagswahl |
|---|---|---|
| Baden-Württemberg | ||
| Bayern | ||
| Berlin | ||
| Brandenburg | ||
| Bremen | ||
| (Bremerhaven) | ||
| Hamburg | ||
| Hessen | ||
| Mecklenburg-Vorpommern | ||
| Niedersachsen | ||
| Nordrhein-Westfalen | ||
| Rheinland-Pfalz | ||
| Saarland | ||
| Sachsen | ||
| Sachsen-Anhalt | ||
| Schleswig-Holstein | ||
| Thüringen |
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