Kunsthochschule

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Eine Kunsthochschule ist, neben den Fachhochschulen und Universitäten, eine Hochschule eigener Art in Deutschland. Die Kunsthochschulen zählen in Deutschland wie die Technischen Hochschulen zu den den Universitäten gleichgestellten Hochschulen. Sie bietet Ausbildungen in den bildenden, visuellen und darstellenden Künsten bzw. in musikalischen Fächern an. Der Zugang setzt den Nachweis besonderer künstlerischer Fähigkeiten voraus. Ein wesentliches Merkmal des Studiums ist der Einzelunterricht bzw. die Ausbildung in kleinen Gruppen.

Inhaltsverzeichnis

Geschichte

Kunsthochschulen bzw. Kunstakademien wurden ursprünglich im 18. Jahrhundert von fürstlichen Landesherren gegründet, um mit Hilfe der Künstler, die als Professoren Studenten ausbildeten, zum Ruhme ihres Landes beizutragen.

Heutzutage haben Kunsthochschulen den Status einer künstlerischen oder künstlerisch-wissenschaftlichen Hochschule oder sind als Fachbereich einer Universitäten zugeordnet. Die Einstellungen (Berufung) von Professoren erfolgt auf Vorschlag der Lehrenden gegenüber den jeweils zuständigen Landesministerien.

Durch ihre Position als Schnittstelle zwischen Kultur und Subkultur, als Ort, an dem Kunst lebendig stattfindet und vermittelt wird, aber auch als Nische jenseits den Gesetzen des (Kunst-)Marktes stellten Kunsthochschulen häufig (besonders 60er, 70er, 80er Jahre des 20. Jahrhunderts) eine Art Labor für neue Strömungen und Verknüpfungen im Bereich von Technik, Politik, Kunst, Ästhetik und Kultur dar. Bei dem Prozess schöpferischer künstlerischer Arbeit steht die Individualität der Studierenden im Zentrum.

An Kunsthochschulen gibt es neben dem Fachbereich "Freie Kunst" meist auch Fachbereiche, die auf die künstlerische Tätigkeit außerhalb des Kunstbetriebs in Medien, Design, Modedesign und Bühnenbild vorbereiten. An einigen Kunsthochschulen werden auch Studiengänge angeboten, die die Restaurierung von Kunstwerken zum Inhalt haben.

Die verschiedenen Fachbereiche sind je nach Kunsthochschule entweder strikt voneinander getrennt - die Studenten erhalten in diesem Fall oft einen Studienplatz, der an eine bestimmte Klasse und einen bestimmten Künstlerprofessor gekoppelt ist -, oder sie sind interdisziplinär untereinander verknüpft, so dass die Studenten die Lehrangebote der verschiedenen Fachbereiche auf die eigene künstlerische Arbeit zugeschnitten miteinander kombinieren können.

Aufgaben

Die Kunsthochschulen im Geltungsbereich des Hochschulrahmengesetzes dienen der Weiterentwicklung der Kunst und der Wissenschaft durch Lehre und Forschung, insbesondere in der Verwirklichung künstlerischer Entwicklungsvorhaben. Sie bilden den künstlerischen und wissenschaftlichen Nachwuchs aus. Wer an einer Kunsthochschule studieren möchte, muss in der Regel neben dem Abitur oder der fachgebundenen Hochschulreife - die Fachhochschulreife reicht nicht aus - den Nachweis einer besonderen künstlerischen Begabung im Rahmen eines Aufnahmeverfahrens erbringen. Im Falle einer überragenden künstlerischen Befähigung kann die Voraussetzung des Abiturs auch entfallen. Unterschieden werden:

Abschlüsse

Das Studium an deutschen Kunsthochschulen führt zu unterschiedlichen Abschlüssen. Neben den üblichen Diplomgraden in persönlicher (z.B. Dipl.-Mus.-Päd. - Diplom-Musikpädagoge) oder häufig auch unpersönlicher (z.B. Dipl. Vis. Komm. - Diplom für Visuelle Kommunikation) Form bzw. Bachelor- und Mastergraden und Doktoraten existieren je nach inhaltlicher Ausrichtung Abschlussbezeichnungen wie Akademiebrief, Meisterschüler, Bühnenreife oder Konzertreife.

An einigen Hochschulen für bildende Künste gibt es auch Studiengänge, die - um ein Höchstmaß an künstlerischer Freiheit zu gewähren - ohne Hochschulprüfung und formalen Abschluss beendet werden. Dies war vor den achtziger Jahren sogar der Regelfall, und bei Einführung des Diploms befürchtete man in Kunsthochschulkreisen, sich durch fragwürdige Bezeichnungen wie Dipl.-Künstl. eher der Lächerlichkeit preiszugeben. Auch wurde betont, der Diplomgrad sei nur für die erfolglosen Absolventen wichtig, die sich damit auf Beamtenposten bewerben könnten, für die erfolgreichen aber ohne Wert.

Besonderheiten

Bei der Berufung von Professoren und Professorinnen wird im Gegensatz zu Universitäten keine Promotion und Habilitation vorausgesetzt, an deren Stelle tritt die Voraussetzung eines überragenden künstlerischen Lebenswerks, das sich in der Regel in der Anerkennung in Fachkreisen und darüber hinaus (z.B. Jörg Immendorff, Wim Wenders) manifestiert. In Deutschland führt die frühere Hochschule der Künste in Berlin die Bezeichnung Universität, in Österreich alle bisherigen Kunsthochschulen. In der Schweiz hingegen sind die Kunsthochschulen meist den jeweiligen Fachhochschulen zugeordnet.

Situation im Ausland

Der rechtliche Status von den Kunsthochschulen vergleichbaren Bildungseinrichtungen im Ausland variiert beträchtlich. Im anglo-amerikanischen Ausland sind Kunsthochschulen meist als Fakultäten in den regulären Universitätsbetrieb integriert, in Italien und Frankreich existieren die Kunsthochschulen als eigenständige Einrichtungen - die den Kulturministerien, nicht den Wissenschaftsministerien unterstehen - parallel zum Hochschulwesen und verleihen keine akademischen Grade, sondern eigene Diplome. Die Ecole Nationale Supérieure des Beaux-Arts in Paris hat den Status einer Grande École. In Frankreich existieren parallel zur traditionellen Kunstakademie - der Ecole des Beaux-Arts - seit Ende der sechziger Jahre im Zuge der 68er-Bewegung auch Fakultäten für Arts plastiques (bildende Künste) an den Universitäten. Der Begriff der "Arts plastiques" richtete sich als unter Einbeziehung von Anthropologie und Soziologie erweiterter Kunstbegriff bewusst gegen den traditionellen Begriff der "schönen Künste".

Siehe auch

Quellen

Literatur

  • Katrin Hofer: Akademische Grade, Abschlüsse und Titel an künstlerischen Hochschulen. Lang, 1996 (Dissertation)
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