Der Landeshauptmann oder die Landeshauptfrau (Plural: Landeshauptfrauen, Landeshauptmänner oder Landeshauptleute) ist in Österreich und Südtirol der Vorsitzende der Landesregierung.
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In der frühen Neuzeit war der Landeshauptmann ein Vertreter des Kaisers oder eines Landesfürsten. Die Befugnisse der Landeshauptleute wiesen von Land zu Land gewisse Unterschiede auf. Im Allgemeinen waren sie mit Aufgaben in der Finanzverwaltung befasst. Deshalb waren sie nicht nur dem Landesherren, sondern auch den Landständen gegenüber zur Rechenschaft verpflichtet. Später wurden neben den Landeshauptleuten Statthalter oder Gouverneure als rein kaiserliche Beamte berufen. Das Amt der Landeshauptmannschaft gab es nicht nur in den österreichischen Alpenländern, sondern zum Beispiel auch in Böhmen und Mähren, in Schlesien, in der Grafschaft Glatz und in der Ober- und Niederlausitz.
In Preußen war der Landeshauptmann (oder Landesdirektor) der vom Provinziallandtag gewählte höchste Beamte eines Provinzialverbandes. Er leitete die provinziale Selbstverwaltung, während der vom König ernannte Oberpräsident die Prärogative der Zentralregierung wahrnahm.
In Österreich gibt es den Begriff Landeshauptmann in seiner heutigen Bedeutung erst seit der Gründung der Ersten Republik 1918. Die österreichische Bundesverfassung räumt dem Landeshauptmann eine besondere Stellung ein. Demnach ist er der wichtigste Vertreter des Staates (auch des Bundes) auf Landesebene.
Der Landeshauptmann wird vom Landtag gewählt und vom Bundespräsidenten angelobt. In seiner Eigenschaft als Träger der mittelbaren Bundesverwaltung ist er der Bundesregierung verantwortlich. In der Ausübung der mittelbaren Bundesverwaltung wird er in der Regel aber durch das mit dem jeweiligen Ressort betraute Mitglied der Landesregierung (Landesrat) vertreten. In Wien ist der Bürgermeister gleichzeitig Landeshauptmann.
Zu den Aufgaben des Landeshauptmannes gehören:
In Österreich nicht gesetzlich verankert, aber realpolitisch einflussreich ist die Landeshauptleutekonferenz, in der der Landeshauptmann sein Bundesland vertritt. Weiters vertritt er in der Integrationskonferenz der Länder gemeinsam mit dem Landtagspräsidenten sein Bundesland.
Sein Stellvertreter ist der Landeshauptmannstellvertreter. In Vorarlberg wird dieser als Landesstatthalter bezeichnet.
Ob weibliche Landeshauptleute als Landeshauptmann oder Landeshauptfrau zu bezeichnen sind, ist immer noch Gegenstand öffentlicher Debatten. Diese Frage stellte sich erstmals mit dem Amtsantritt von Waltraud Klasnic (ÖVP) in der Steiermark am 23. Jänner 1996, die sich als Frau Klasnic oder Frau Landeshauptmann ansprechen ließ. Gabi Burgstaller (SPÖ), seit 7. März 2004 Amtsinhaberin in Salzburg, bevorzugt hingegen den Titel Landeshauptfrau.
Die österreichische Verfassung sieht zu dieser Frage seit 1. Juli 1988 vor, dass Amtsbezeichnungen in geschlechtsspezifischer Form verwendet werden können (Artikel 7 Absatz 3 B-VG). Die Verwendung der Bezeichnung Landeshauptfrau ist also jedenfalls durch die Verfassung gedeckt.
Entsprechend den österreichischen Gepflogenheiten wird manchmal die Gattin eines männlichen Amtsinhabers mit Frau Landeshauptmann angeredet. Die umgekehrte Form – Herr Landeshauptfrau – ist dagegen nicht üblich. Auch die Stellvertreter der Salzburger Landeshauptfrau bevorzugen bislang die Bezeichnung Landeshauptmannstellvertreter.
In Südtirol und im Trentino ist der Landeshauptmann Vorsitzender der Landesregierung. Er vertritt das Land nach außen und nimmt an der Staat-Regionen und Autonomen-Provinzen-Konferenz in Rom teil. Außerdem kann er an den Sitzungen der italienischen Regierung (Ministerrat) teilnehmen, soweit Fragen des Landes Südtirol betroffen sind. Ihm werden zwei Stellvertreter zur Seite gestellt, von denen jeweils einer der deutschen und einer der italienischen Sprachgruppe angehören muss. Der Landeshauptmann wird vom Landtag gewählt. Die Wahlgesetzgebung fällt in die Zuständigkeit des Landes.
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Im Schweizer Kanton Wallis hieß die Position eines Landeshauptmanns früher "Zendenbannerherr" (-> Zehnden).