Landesparlament ist der Sammelbegriff für die Parlamente der Länder der Bundesrepublik Deutschland. Im Grundgesetz (Art. 28, 54 GG) werden die Landesparlamente allgemein als Volksvertretungen der Länder angesprochen.
In den meisten Ländern heißt das Landesparlament Landtag. Die Zusammensetzung der Landtage wird in Landtagswahlen festgelegt, die Wahlperiode liegt je nach Land bei 4 bzw. 5 Jahren. In den Stadtstaaten existieren statt Landtag andere Bezeichnungen: Abgeordnetenhaus in Berlin und Bürgerschaft in Bremen und Hamburg. Der gewählte Abgeordnete eines Landtages wird als Mitglied des Landtages (MdL) bezeichnet.
Hauptaufgaben des Landesparlaments sind die Kontrolle der Landesregierung, der Erlass von Landesgesetzen und die Gestaltung und Freigabe des Landeshaushaltes. Wegen der letzteren Funktion wird der Landtag auch oft als Haushaltsgesetzgeber bezeichnet.
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Der Wahlmodus ist im Einzelnen verschieden. Alle Landeswahlgesetze sehen jedoch (im Wesentlichen) ein Verhältniswahlsystem vor.
Das Land Bremen ist in zwei Wahlbereiche (Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven) aufgeteilt, auf die die 5-Prozent-Hürde getrennt Anwendung findet und zwischen denen kein Verhältnisausgleich stattfindet.
Jedes Land ist in Wahlkreise (nicht identisch mit den Landkreisen) eingeteilt, und diese Wahlkreise wiederum in Stimmbezirke, die über jeweils ein Wahllokal verfügen.
Außer in Bremen, Hamburg und dem Saarland wird in jedem Wahlkreis ein Abgeordneter direkt in den Landtag gewählt. Danach gibt es noch die Landesliste einer jeden Partei, von welcher Abgeordnete in den Landtag gelangen, wenn eine Partei mehr im prozentualen Gesamtergebnis beteiligt ist als durch ihre gewonnenen Direktmandate bereits reflektiert ist (siehe auch: Überhangs- und Ausgleichsmandat).
Bei den Landtagswahlen in Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen entscheidet sich der Wähler mit einer Stimme sowohl für einen Kandidaten als auch dessen Landesliste, wobei in Baden-Württemberg die Liste nach den Stimmergebnissen der Kandidaten in ihren Wahlkreisen gebildet wird. In Bremen, im Saarland und - bis einschließlich der Wahl vom 29. Februar 2004 - in Hamburg gibt es nur eine reine Listenwahl. In den anderen Bundesländern gibt es wie bei der Bundestagswahl zwei separate Stimmen für Direktmandat und Landesliste, wobei in Bayern Erst- und Zweitstimmen für die Berechnung der Sitzverteilung zusammengezählt werden.
Infolge eines Volksentscheides vom 13. Juni 2004 wird in Hamburg ab der nächsten Bürgerschaftswahl (voraussichtlich Anfang 2008) ein Wahlverfahren eingeführt, in dem den Wählern mehr Einflussnahme auf die personelle Zusammensetzung des Landesparlamentes durch die Wahl in offenen Listen in Mehrmannwahlkreisen gegeben wird.
Die Wahltermine werden vom Landtag oder vom Landesinnenministerium festgelegt. Dafür gibt es bei regulären Neuwahlen ein vorgegebenes Zeitfenster. Für "vorgezogene Neuwahlen" wird ein Beschluss des Landtages, des Landtagspräsidenten oder des Ministerpräsidenten auf Auflösung des Landtages bzw. vorzeitige Beendigung der Wahlperiode benötigt. Gewählt wird regelmäßig an einem Sonntag; häufig sehen die Wahlgesetze auch allgemeine Feiertage als Möglichkeit vor.
Vereinzelt wird Kritik an der Anzahl der Wahltermine in Deutschland und der Dauer der Wahlperioden laut, da der Bundesrat in einem hohen Maß auch an der Gestaltung der Bundespolitik beteiligt ist. Häufige Wahlen führen in den Augen der Kritiker zu einem "Dauerwahlkampf", der die Politik lahmlege. Als Lösung wurde häufig gefordert, die Wahlperioden zu verlängern. Inzwischen gibt es in allen Flächenländern und dem Stadtstaat Berlin eine fünfjährige Wahlperiode. Lediglich in den Stadtstaaten Bremen und Hamburg wird alle vier Jahre gewählt. Ein anderer Vorschlag ist die Gleichtaktung der Wahltermine aller deutschen Bundesländer mit außerplanmäßigen Wahlterminen nur bei Koalitionsbrüchen. Dies würde zu verkürzten Wahlperioden in den betroffenen Ländern führen, die nur bis zum nächsten Takt reichen würden. Dazu müsste der verfassungsmäßige Status der Bundesländer geändert werden. Die Realisierung dieses Vorschlages erscheint jedoch zweifelhaft. Derzeit wird in folgenden Bundesländern gleichzeitig gewählt:
Anteil der weiblichen Landtagsabgeordneten in den einzelnen Landesparlamenten:
(Stand - wenn nicht ausdrücklich erwähnt - Januar 2003)
| Baden-Württemberg: | http://www.landtag-bw.de |
| Bayern: | http://www.bayern.landtag.de |
| Berlin: | http://www.parlament-berlin.de |
| Brandenburg: | http://www.landtag.brandenburg.de |
| Bremen: | http://www.bremische-buergerschaft.de |
| Hamburg: | http://www.hamburgische-buergerschaft.de |
| Hessen: | http://www.hessischer-landtag.de/ |
| Mecklenburg-Vorpommern: | http://www.landtag-mv.de/ |
| Niedersachsen: | http://www.landtag-niedersachsen.de |
| Nordrhein-Westfalen: | http://www.landtag.nrw.de/ |
| Rheinland-Pfalz: | http://www.landtag.rlp.de |
| Saarland: | http://www.landtag-saar.de |
| Sachsen: | http://www.landtag.sachsen.de |
| Sachsen-Anhalt: | http://www.landtag.sachsen-anhalt.de |
| Schleswig-Holstein: | http://www.sh-landtag.de |
| Thüringen: | http://www.landtag.thueringen.de |
Baden-Württemberg | Freistaat Bayern | Berlin | Brandenburg | Freie Hansestadt Bremen | Freie und Hansestadt Hamburg | Hessen | Mecklenburg-Vorpommern | Niedersachsen | Nordrhein-Westfalen | Rheinland-Pfalz | Saarland | Freistaat Sachsen | Sachsen-Anhalt | Schleswig-Holstein | Freistaat Thüringen
Baden-Württemberg | Bayern | Brandenburg | Berlin | Bremen | Hamburg | Hessen | Mecklenburg-Vorpommern | Niedersachsen | Nordrhein-Westfalen | Rheinland-Pfalz | Saarland | Sachsen | Sachsen-Anhalt | Schleswig-Holstein | Thüringen