Als Landesregierung bezeichnet man die obersten kollegialen Regierungs- und Verwaltungsorgane der Gliedstaaten eines Bundesstaats oder in autonomen Gebietskörperschaften eines dezentralisierten Einheitsstaats in
Der Begriff ist in der Schweiz, abweichend von der obigen Definition, auch eine geläufige Umschreibung des Bundesrates.
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