Der preußisch-deutsche Landkreis Schweidnitz in Schlesien bestand mit seinem Vorläuferkreis Striegau in der Zeit zwischen 1816 und 1945.
Der Landkreis Schweidnitz umfasste am 1. Januar 1945:
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Nach der Neuorganisation der Kreisgliederung im preußischen Staat nach dem Wiener Kongress traten mit der Neugliederung der Regierungsbezirke zum 1. Mai 1816 die Kreise Schweidnitz und Striegau in der preußischen Provinz Schlesien vom Regierungsbezirk Breslau zum neuen Regierungsbezirk Reichenbach. Die Landratsämter waren in Schweidnitz und Striegau.
Zum 24. Januar 1818 wurden aus dem Kreis Schweidnitz die neuen Kreise Schweidnitz und Waldenburg gegründet.
Der Kreis Striegau wurde endgültig wie folgt abgegrenzt:
Nach Auflösung des Regierungsbezirks Reichenbach wurden die Kreise Schweidnitz und Striegau am 1. Mai 1820 dem Regierungsbezirk Breslau zugeteilt.
Seit dem 1. Juli 1867 gehörten die Kreise zum Norddeutschen Bund und ab 1. Januar 1871 zum Deutschen Reich.
Zum 1. April 1899 wurde aus der bisher kreisangehörigen Stadtgemeinde Schweidnitz der Stadtkreis Schweidnitz gebildet. Damit erhielt der bisherige Kreis Schweidnitz die Bezeichnung Landkreis.
Zum 8. November 1919 wurde die Provinz Schlesien aufgelöst. Aus den Regierungsbezirken Breslau und Liegnitz wurde die neue Provinz Niederschlesien gebildet.
Zum 30. September 1929 fanden im Landkreis Schweidnitz und im Kreis Striegau entsprechend der Entwicklung im übrigen Preußen eine Gebietsreform statt, bei der nahezu alle bisher selbstständigen Gutsbezirke aufgelöst und benachbarten Landgemeinden zugeteilt wurden. Gleichzeitig wurde der Gutsbezirk Költschenbusch aus dem Landkreis Schweidnitz in den Kreis Reichenbach i. Schles. eingegliedert.
Zum 1. Oktober 1932 wurden der Landkreis Schweidnitz und der Kreis Striegau zum neuen Landkreis Schweidnitz zusammengeschlossen. Das neue Landratsamt wurde in Schweidnitz eingerichtet. Die Grenzen des neuen Landkreises wurden wie folgt verändert:
Am 1. April 1938 wurden die preußischen Provinzen Niederschlesien und Oberschlesien zur neuen Provinz Schlesien zusammengeschlossen.
Zum 1. Oktober 1938 wurde der Stadtkreis Schweidnitz durch Eingliederung von Teilen der Gemeinden Kroischwitz, Nieder Bögendorf und Schönbrunn aus dem Landkreis Schweidnitz vergrößert.
Zum 18. Januar 1941 wurde die Provinz Schlesien aufgelöst. Aus den bisherigen Regierungsbezirken Breslau und Liegnitz wurde die neue Provinz Niederschlesien gebildet.
Im Frühjahr 1945 wurde das Kreisgebiet durch die Rote Armee besetzt und trat danach unter polnische Verwaltung.
Die Kreise Schweidnitz und Striegau gliederten sich zunächst in Stadtgemeinden, in Landgemeinden und selbstständige Gutsbezirke.
Mit Einführung des preußischen Gemeindeverfassungsgesetzes vom 15. Dezember 1933 gab es ab 1. Januar 1934 eine einheitliche Kommunalverfassung für alle preußischen Gemeinden. Die bisherigen Stadtgemeinden Freiburg in Schlesien und Striegau führten jetzt die Bezeichnung Stadt.
Mit Einführung der Deutschen Gemeindeordnung vom 30. Januar 1935 trat zum 1. April 1935 im Deutschen Reich eine einheitliche Kommunalverfassung in Kraft, wonach die bisherigen Landgemeinden nun als Gemeinden bezeichnet wurden.
Eine neue Kreisverfassung wurde nicht mehr geschaffen; es galt weiterhin die Kreisordnung für die Provinzen Ost- und Westpreußen, Brandenburg, Pommern, Schlesien und Sachsen vom 19. März 1881.
Abgesehen von der Abänderung der Bezeichnungen:
im Jahre 1937 verblieb es bis 1945 bei den bestehenden Ortsnamen.