Landtag (Südtirol)

Der Südtiroler Landtag ist das Parlament des Landes Südtirol, dessen Gebiet mit jenem der Verwaltungseinheit der „Autonomen Provinz Bozen - Südtirol” deckungsgleich ist. Der Landtag übt die gesetzgeberische Tätigkeit aus und ist für die Kontrolle der Landesregierung in der Ausübung ihrer Zuständigkeiten verantwortlich.

Aufgrund der besonderen Kompetenzen, die das Autonomiestatut dem Land verliehen hat, sind die Befugnisse und die Gebiete, auf die der Südtiroler Landtag seine Arbeit ausdehnt, vielfältig und zahlreich.

Der Landtag besteht aus 35 Sitzen, die Landtagsabgeordneten werden alle 5 Jahre in Landtagswahlen ermittelt. Die Landtagsabgeordneten sind gleichzeitig Mitglieder des übergeordneten, aber mit weniger Zuständigkeiten ausgestatteten Regionalrates der Region Trentino-Südtirol.

Die Mandatsverteilung ist gemäß den Landtagswahlen 2003:

In früheren Landtagen waren Vertreter der folgenden Parteien bzw. Listen.

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