Dieser Beitrag behandelt allgemeinen und grundsätzlich den Begriff Lebensjahr. In Gesetzen und Verträgen wird häufig auf das vollendete Lebensjahr Bezug genommen.
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Nach der Geburt beginnt das 1. Lebensjahr und dauert bis zum Ende des Tages vor dem ersten Geburtstag. Am 1. Geburtstag beginnt bereits das zweite Lebensjahr.
Wer am 1. Juli 1980 geboren ist, war bis zum 30. Juni 1998 noch 17 Jahre alt, befand sich aber bereits im 18. Lebensjahr. Am 1. Juli 1998 ist die Person 18 Jahre alt und befindet sich im 19. Lebensjahr.