Lebensphase

Der erste Tag
Der erste Tag

Das menschliche Leben verläuft in verschiedenen Phasen, die trotz fließender Übergänge und einiger Überschneidungen doch einigermaßen deutlich (sei es aus medizinischer oder gesellschaftlicher Sicht) voneinander unterscheidbar sind.

Tabelle der Lebensphasen
Lebensphase Zeitraum Recht
Neugeborenes bis zum 10. Lebenstag
Geschäftsunfähigkeit
Strafunmündigkeit
Säugling (Baby) 1. Lebensjahr
Kleinstkind 1 bis 2 Jahre
Kleinkind 3 bis 5 Jahre
(Schul-)Kind 6 bis 13 Jahre beschränkte Geschäftsfähigkeit
Jugend ("Teenager") 14 bis 18 Jahre Jugendstrafrecht
Heranwachsender (Definition JGG) 18 bis 21 Jahre volle Geschäftsfähigkeit
Junger Erwachsener ("Twen") ca. 21 bis 30 J. volle Strafmündigkeit
Erwachsener ca. 30 bis 50 J.
Reife ca. 50 bis 70 J.
Alter ab 70 J.

Aus pharmakologischer Sicht sind Neugeborene auch Säuglinge, und Kinder und Jugendliche werden umgangssprachlich auch als "Schulkinder" zusammengefasst.

Aus strafrechtlicher Sicht gilt man z. T. erst mit 21 Jahren als erwachsen. In der Schweiz erreicht man die Volljährigkeit mit 18 Jahren (früher 20 Jahre).

Technik

Der Begriff wird im übertragenenen Sinne auch in der Technik, beispielsweise in Normen, verwendet, um die verschiedenen Phasen in der Lebensdauer einer Maschine oder Anlage zu beschreiben. Hier wird beispielsweise zwischen den Lebensphasen Bau, Transport, Inbetriebnahme, Einsatz und Gebrauch (Betrieb, Rüsten, Reinigen, Fehlersuche, Instandhaltung), Demontage und Entsorgung unterschieden.


Siehe auch: Minderjährigkeit, Altersstufen im deutschen Recht

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