Legitimität (lat. legitimus - gesetzmäßig) bezeichnet in Soziologie, Politikwissenschaft und Rechtswissenschaft die Anerkennungswürdigkeit beziehungsweise Rechtmäßigkeit von Personen oder Institutionen. Legitimität
Legitimität im Sinne einer Staatsgewalt lässt sich nicht aus anderen Prinzipien ableiten als der Staatsgewalt, d.h. der realen Macht eines Staates selbst. Sie ist nicht an die formal-juristische, sondern an die faktische Staatsgewalt gebunden. Sie erfährt ihre Legitimation aus sich selbst heraus, d.h. durch die Macht, Recht und Ordnung (neu) zu definieren, um so auch die eigene Rechtmäßigkeit festzulegen. Deutlich wird dies z.B. am Ermächtigungsgesetz oder der Außenpolitik der USA im 20. und 21. Jahrhundert (es wird keine andere internationale Legitimität anerkannt als die eigene Souveränität).
Die Kategorien von Herrschaft bzw. Herrschaftssystemen sind in der Soziologie zumal von Max Weber definiert und untersucht worden. Max Weber unterscheidet hierbei zwischen traditionaler, charismatischer und rationaler Legitimität. Die Geltungsgrundlage der traditionalen Legitimität ist die angenommene "Heiligkeit" der überlieferten Ordnung mit ihren jeweiligen Institutionen, Verfahren und Handlungsnormen. Die Geltungsgrundlage der charismatischen Legitimität ist die emotionale Hingabe an eine Person aufgrund der ihr zugeschriebenen außergewöhnlichen Eigenschaften. Die Geltungsgrundlage der rationalen Legitimität ist die rationale Begründung der Normen und Regeln.