Lesben- und Schwulenpolitik von Bündnis 90/Die Grünen

Bündnis 90/Die Grünen haben seit den 1980er Jahren als erste Partei Lesben- und Schwulenpolitik auf die Tagesordnung des Deutschen Bundestags gesetzt.

Ihr erster offen schwuler Abgeordneter war 1985 Herbert Rusche, für 1 1/2 Jahre als Nachrücker von Joschka Fischer. Seine Wiederaufstellung scheiterte aufgrund seiner weitgehenden Bedeutungslosigkeit im hessischen Landesverband. Von 1987-1990 gehörte der Fraktion Jutta Oesterle-Schwerin an, die im Bundestag als Lesbe herauskam.

1994 folgte Volker Beck. Der Partei-Linke hatte sich bereits 1987 bei der Besetzung des Schwulenreferates der Fraktion gegen Rusche durchgesetzt, obwohl Rusche aus dem Realo-Lager Unterstützung hatte. Als Vater der Homo-Ehe steht er als Symbol für die Gleichstellungspolitik der Grünen. Von Differentialisten aus fundamentalistisch-orientieren Schwulen wie rechtskonservativen Kreisen wird er dafür gleichermaßen angefeindet.

Inhaltsverzeichnis

Frühe Erfolge

Erster Erfolg war die Zulässigkeit der Bezeichnung "Lesben" und "Schwule" in den Drucksachen und Tagesordnungen des Deutschen Bundestages. Zunächst durften diese Begriffe hier nicht benutzt werden. Die Grünen weigerten sich dann die Begriffe "Homosexuelle" zu benutzen und wichen auf die altertümlichen Begriffe "Urninge" und "Urninden" aus. Schließlich ließ Bundestagspräsidentin Rita Süßmuth auch die Begriffe Lesben und Schwule nach jahrelangen Streit offiziell zu. Auch in den Landtagen gibt oder gab es mehrere offen schwule bzw. lesbische Abgeordnete, darunter den Vater der Hamburger Ehe Farid Müller und Sybill Klotz.

Hauptprojekte waren ursprünglich die Entkriminalisierung männlicher Homosexualität durch Abschaffung des § 175 StGB, die erst 1994 erfolgte, sowie die Thematisierung von HIV und Aids. Ende der 80-er Jahre kamen unter Einfluss des Bundestagsfraktionsschwulenreferenten Volker Beck das Antidiskriminierungsgesetz, die Formulierung einer Lebensformenpolitik und die Öffnung der bürgerlichen Ehe für Lesben und Schwule hinzu.

Europa-Ebene

In der Europäischen Union hat Claudia Roth dem Europäischen Parlament, angeregt durch eine Initiative des SVD für eine Antidiskriminierungsrichtlinie (1991), erstmals einen Bericht zur Situation von Lesben und Schwulen in den Mitgliedsstaaten vorgelegt. In Resolutionen wurden Diskriminierung und strafrechtliche Verfolgung von Lesben und Schwulen in Mitglieds- und Beitrittsstaaten verurteilt und Änderungen erzwungen, so in Rumänien und Österreich. Mit der Antidiskriminierungsrichtlinie 2000/78/EG werden die Mitgliedsstaaten gezwungen, Antidiskriminierungsgesetze im Arbeitsrecht zu erlassen. Ein Aktionsprogramm fördert Initiativen im Diversity-Bereich.

Bundesebene

Die lesben- und schwulenpolitischen Initiativen auf Bundesebene werden auch in den Bundesarbeitsgemeinschaften „Schwulenpolitik“ und „Lesbenpolitik“ diskutiert und entwickelt. Diese Parteigremien formulieren Wahlprogramme und beraten den grünen Bundesvorstand und die grüne Bundestagsfraktion. Im Bundestag sind für deren Umsetzung die Abgeordneten Volker Beck und Irmingard Schewe-Gerigk zuständig. Zu diesen Initiativen gehören:

  • Das Lebenspartnerschaftsgesetz hat die Akzeptanz der Lesben und Schwulen in der Gesellschaft stark erhöht. Bündnis90/Die Grünen wollen eine Angleichung in Rechten und Pflichten an die Ehe. Langfristig streben sie nach dem Vorbild Spaniens, Belgiens und der Niederlande die Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare an.
  • Der Bundestag hat ein Denkmal für die im Nationalsozialismus verfolgten Homosexuellen beschlossen. Bündnis90/Die Grünen setzen sich außerdem für die Aufarbeitung der strafrechtlichen Verfolgung auf Grund der § 175 StGB in Westdeutschland und § 151 StGB in Ostdeutschland ein.
  • Die Bundesregierung fördert Organisationen wie den LSVD, die BEFAH, einzelne Lesbenorganisationen oder das Jugendnetzwerk Lambda finanziell.
  • Ein umfassendes Antidiskriminierungsgesetz soll Lesben und Schwule im Arbeitsrecht und im Zivilrecht vor Diskriminierung schützen. Ansätze in der deutschen Wirtschaft zu Diversity, der Anerkennung, dass eine Mischung von Geschlecht, Herkunft, Ethnie, Religion und sexueller Identität unter den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für Unternehmen positiv sind, sollen gefördert werden.
  • Eine neue Offensive in der AIDS-Prävention soll neben den klassischen Zielgruppen auch bislang zu wenig beachtete Zielgruppen wie Aussiedler in den Blick nehmen. Ein Sonderprogramm HIV/AIDS in Verbindung mit der Prävention weiterer sexuell übertragbarer Krankheiten (Hepatitis C, Syphilis) soll den wieder steigenden Infektionsraten entgegenwirken.
  • Seit 1998 habe die Grünen auch die Menschenrechte für Lesben und Schwule zum Bestandteil deutscher Außenpolitik gemacht. Mit einer Großen Anfrage hat die Bundestagsfraktion das Thema in der 16. Wahlperiode erneut aufgegriffen.

Landesebene

In allen grünen Landtagsfraktionen gibt es für Homopolitik zuständige Abgeordnete, die unter allen Parteien führend in der Anzahl der Anträge und Anfragen zur Homopolitik sind. Zu den bekannteren zählt der Hamburger Abgeordnete Farid Müller. Auf Landesebene existieren vielfach Landesarbeitsgemeinschaften, die die Parteivorstände und Landtagsfraktionen beraten. Themen sind insbesondere: Unterstützung des Coming outs junger Lesben und Schwuler durch Jugendhilfe und Schule, Aufnahme des Themas Homosexualität in die Lehrpläne der Schulen, Umgang der Polizei mit Gewalt gegen Lesben und Schwule, Unterstützung der lesbischwulen Infrastruktur und Berücksichtigung der Lebenspartnerschaft im Landesrecht. In den Bundesländern Berlin, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein haben Bündnis90/Die Grünen in Koalitionsregierungen mit der SPD eigene Homoreferate in den Landesverwaltungen durchgesetzt.

Kommunale Ebene

Auf kommunaler Ebene wurde auf Antrag von Bündnis90/Die Grünen in München ein Homoreferat in der Stadtverwaltung geschaffen. Initiativen beschäftigen sich mit der Einsetzung von Runden Tischen, der Förderung von Lesben- und Schwulenprojekten, Richtlinien zur Nichtdiskriminierung durch die Verwaltung, spezifischen Angeboten in Jugendzentren, der Schaffung von Beratungsstellen, der Sensibilisierung von Senioreneinrichtungen und der Öffnung der Standesämter für die Schließung von Lebenspartnerschaften.

Siehe auch

Quelle:
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