Ein Letalfehler ist ein erblicher Defekt (Mutation), der in der Regel zum Tod des betroffenen Individuums führt. Er muss dazu im Gegensatz zum Semiletalfehler nicht reinerbig (homozygot) vorliegen. Dies hat zur Folge, dass ein Letalfehler praktisch nur ein dominant verebter Fehler sein kann, da nur dieser mischerbig (heterozygot) auftreten kann.
Letalfehler kommen als Gendefekte praktisch bei allen Lebewesen vor. Tierzüchter sollten deshalb ihre Zucht immer aufmerksam im Blick haben, damit sich solch ein Fehler nicht in ihre Zucht einschleicht.
Bei Kleintieren wie Hunde, Katzen, Kaninchen und Vögeln sind normalerweise Letalfehler im Gutachten zum §11b des Tierschutzgesetzes mit einem Zuchtverbot belegt (Qualzucht).