Die Lex Salica (Pactus Legis Salicae) wurde 507-511 auf Anordnung des Merowingerkönigs Chlodwig I. verfasst, womit sie eines der ältesten erhaltenen Gesetzbücher ist. Sie zählt zu den germanischen Stammesrechten.
In der Lex Salica wurden alte mündlich überlieferte Rechtsgepflogenheiten erstmals schriftlich niedergelegt. Obwohl wahrscheinlich jünger als der Codex Euricianus und die Lex Burgundionum, bewahrt die Lex Salica mehr Germanisch-Altertümliches, weil der Grad der Romanisierung der Franken zum betreffenden Zeitpunkt noch geringer war. Die Artikel befassen sich mit allen möglichen Rechtsfällen, wobei der Schuldige - sofern er freien Standes war - fast immer eine Geldbuße entrichten musste. Unfreie dagegen wurden mit Körperstrafen wie Hieben oder Rutenschlägen und in wenigen Fällen sogar mit dem Tod bestraft.
Dabei unterschieden sich die Strafen je nachdem, wer geschädigt wurde. Beispielsweise stand auf Ermordung eines Nichtfranken oder „Römers“ eine Geldstrafe in Höhe von 67,5 Schillingen aus, während die Tötung eines freien Franken mit 200 Schillingen geahndet wurde. Fast modern mutet an, dass sogar Geldbußen für Beschimpfungen vorgesehen wurden, wobei das Wort „Hure“ mit 45 Schillingen am höchsten bestraft wurde.
Des Weiteren enthielt die Lex Salica Bestimmungen über das Erbrecht und die Gerichtsordnung. In Anlehnung an diese Erbrechtsbestimmungen wurde später in vielen europäischen Herrscherhäusern die Thronfolge so festgelegt, dass Frauen nicht die Krone erben konnten, selbst dann nicht, wenn keine männlichen Erben existierten. Diese besondere Bestimmung der Lex Salica wird heute oft als das Salische Recht schlechthin verstanden. Sie gilt noch heute in einigen Monarchien, so z. B. in Liechtenstein und als Hausrecht in den meisten deutschen Adelshäusern. Viele Monarchien, die das Salische Erbrecht über Jahrhunderte anwandten, haben sich jedoch in jüngerer Zeit einer weiblichen Thronfolge geöffnet (z. B. Schweden 1980, Belgien 1991).
Herder-1854: Commissoria lex · Lex · Aelia lex · Aemilia lex
Meyers-1905: Lex Salĭca · Lex posterĭor derŏgat priōri · Lex Pacca · Lex Lieber · Lex Miquel-Lasker · Rhodĭa lex de jactu · Salus publĭca suprēma lex esto · Lex Quisquis · Lex Salisch · Lex Anastasĭana · Lex Aquilĭa · Lex · Lex Adickes · Lex commissorĭa · Lex Heinze · Lex Julĭa · Lex Daniel · Lex duoděcim tabulārŭm
Pierer-1857: Cincia lex · Commissorĭa lex · Curia lex · Calpurnĭa lex · Campāna lex · Cassĭa lex · Falcidĭa lex testamentarĭa · Fannia lex · Flaminĭa lex · Didia lex · Domitĭa lex · Fabia lex de plagiariis · Caecilĭa lex · Aemilĭa lex · Anastasĭa lex · Aquilĭa lex · Acilia lex · Aebutia lex · Aelĭa lex · Aurelia lex · Baebĭa lex · Burgundiōnum romāna lex · Aternia Tarpeja lex · Atinĭa lex · Attia lex