| Der Titel dieses Artikels ist mehrdeutig. Weitere Bedeutungen finden sich unter Liechtenstein (Begriffsklärung). |
| Fürstentum Liechtenstein | |||||
|
|||||
| Amtssprache | Deutsch | ||||
| Hauptstadt | Vaduz | ||||
| Staatsform | konstitutionelle Erbmonarchie | ||||
| Staatsoberhaupt | Fürst Hans-Adam II. von und zu Liechtenstein Amtsausübender Stellvertreter Erbprinz Alois von und zu Liechtenstein |
||||
| Regierungschef | Otmar Hasler (FBP) | ||||
| Fläche | 160,475[1] km² | ||||
| Einwohnerzahl | 34.905 (31. Dezember 2005) | ||||
| Bevölkerungsdichte | 213 Einwohner pro km² | ||||
| Währung | Schweizer Franken | ||||
| Nationalhymne | Oben am jungen Rhein | ||||
| Nationalfeiertag | 15. August | ||||
| Zeitzone | UTC+1 | ||||
| Kfz-Kennzeichen | FL | ||||
| Internet-TLD | .li | ||||
| Telefonvorwahl | +423 | ||||
Das Fürstentum Liechtenstein [ˈlɪçtn̩ʃtaɪn] ist ein souveräner Staat im mitteleuropäischen Alpenraum. Das Land liegt zwischen Österreich und der Schweiz am Ostufer des Rheins. Das Fürstentum ist heute eine konstitutionelle Erbmonarchie auf demokratisch-parlamentarischer Grundlage. Die Souveränität liegt sowohl beim Volk als auch beim Fürsten. Liechtenstein gliedert sich in elf Gemeinden; Hauptort und Fürstensitz ist Vaduz. Liechtenstein hat das höchste Bruttoinlandsprodukt pro Kopf weltweit, es liegt bei 90.000 Euro (2006).[2]
Inhaltsverzeichnis |
Liechtenstein ist ein Binnenstaat in Mitteleuropa, umgeben von den Schweizer Kantonen St. Gallen und Graubünden im Westen sowie dem österreichischen Bundesland Vorarlberg im Osten. Damit ist es neben Usbekistan einer der beiden Binnenstaaten, die selbst nur von Binnenstaaten umgeben sind. Die gesamte westliche Staatsgrenze zur Schweiz entspricht dem Rheinverlauf. Die östliche Staatsgrenze ist geprägt vom Alpen-Hochgebirge, dem Rätikon. Das Land grenzt auf 41,1 km an die Schweiz. 27,1 km der Grenzlänge entfallen auf den Kanton St. Gallen und 14,0 km auf den Kanton Graubünden. Die Grenzlänge mit der Republik Österreich beträgt 34,9 km und entfällt völlig auf das Bundesland Vorarlberg. Der höchste Punkt Liechtensteins ist der Grauspitz mit einer Höhe von 2599 m. Der tiefste Punkt ist das Ruggeller Riet mit einer Höhe von 430 m. Der einzige natürlich entstandene See in Liechtenstein ist das Gampriner Seele, das aber erst 1927 durch eine Überschwemmung des Rheins mit gewaltiger Erosion gebildet wurde. Das Land misst an seiner längsten Stelle 24,56 km und an seiner breitesten 12,36 km.
Das Klima des Landes kann trotz der Gebirgslage als relativ mild bezeichnet werden. Es wird stark durch die Einwirkung des Föhns (warmer, trockener Fallwind) geprägt, wodurch die Vegetationszeit im Frühling und im Herbst verlängert wird. Die Messungen der jährlichen Niederschlagsmengen ergeben im Schnitt rund 900 bis 1.200 Millimeter auf einen Quadratmeter. Im direkten Alpengebiet dagegen liegen die Niederschläge oft bei bis zu 1.900 Millimeter. Im Winter sinkt das Thermometer selten unter minus 15 Grad, während im Sommer die mittleren Temperaturen zwischen 20 und 28 Grad schwanken.
Etwa zwei Drittel der Einwohner sind gebürtige Liechtensteiner (65,8%); die ausländische Wohnbevölkerung kommt dagegen zu etwa einem Fünftel (20,1%) hauptsächlich aus dem übrigen deutschen Sprachraum (davon 10,8% aus der Schweiz, 5,9% aus Österreich und 3,4% aus Deutschland), gefolgt von jeweils 3,3% aus Italien und Einwohnern des früheren Jugoslawien, 2,6% sind Türken und 4,8% kommen aus anderen Staaten.
Die Liechtensteiner Bevölkerung spricht einen alemannischen Dialekt des Hochdeutschen, so wie er grenzüberschreitend auch im benachbarten St. Galler Rheintal (Schweiz) und im benachbarten Vorarlberger Rheintal (Österreich) gesprochen wird.
Allerdings hebt sich die höchstalemannisch-walserdeutsche Mundart von Triesenberg, deren Träger um das Jahr 1300 n. Chr. im Zuge der Walserwanderung aus dem Schweizer Kanton Wallis ins Land gekommen sind, bis heute deutlich ab von den hochalemannischen Dialekten der altansässigen Bevölkerung, die im Laufe des Mittelalters hier – wie im ganzen unterrätischen Raum – die alte rätoromanische Landessprache zugunsten des Alemannischen aufgegeben hatte. Die alemannischen Ortsdialekte unterscheiden sich von Gemeinde zu Gemeinde teilweise sehr stark voneinander (siehe Dialektkontinuum). Schrift- und Mediensprache ist Hochdeutsch (Standardsprache).
Liechtenstein ist der einzige Staat mit Deutsch als alleiniger (anerkannter) Amts- und Landessprache. In den übrigen Staaten des deutschen Sprachraumes sind auch romanische, andere germanische oder slawische Sprachen oder Ungarisch als Amts- oder Minderheitensprachen anerkannt.
Liechtenstein ist ein christlich geprägtes Land, in einer Umfrage im Juni 2003 gaben 75,7% der in- und ausländischen Bewohner ihre Religion mit römisch-katholisch an, 7,0% waren evangelisch, 4,2% gehörten einer islamischen Religionsgemeinschaft an und 10,9% machten keine Angaben.
Das Erzbistum Vaduz wurde am 2. Dezember 1997 von Papst Johannes Paul II. errichtet. Da dies ohne vorhergehende Konsultation oder Information der Liechtensteiner Regierung geschah, führte dies zu kritischen Äußerungen im Lande. Als Folge dessen gründeten engagierte Katholiken zu Anfang 1998 den Verein für eine offene Kirche.
Die folgenden Zahlen über Mitglieder basieren auf der Volkszählung 2000[3]:
Das Fürstentum ist hervorgegangen aus dem Erwerb der Herrschaft Schellenberg (1699) und der Grafschaft Vaduz (1712) durch die Fürsten von Liechtenstein. Die Familie Liechtenstein lässt sich bis in das 12. Jahrhundert nachweisen, sie war in Niederösterreich ansässig; ihr Name leitet sich von der Burg Liechtenstein bei Mödling vor Wien ab. Erst 1938 wurde Schloss Vaduz ständige Residenz. Karl von Liechtenstein wurde 1608 in den erbländischen Fürstenstand erhoben und damit der erste Fürst Liechtensteins. Er erwarb und erhielt umfangreiche Gebiete in Böhmen und Mähren. Kaiser Karl VI. des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation erhob die Grafschaften am 23. Januar 1719 zum reichsunmittelbaren Fürstentum im Besitz und mit Namen der Fürsten von Liechtenstein.
Während des Koalitionskrieges 1799 wurde Liechtenstein erst von den Franzosen, dann von den Österreichern besetzt. Nach dem Ende des mittelalterlichen deutschen Reiches wurde das Fürstentum Liechtenstein am 12. Juli 1806 als souveräner Staat in den Rheinbund aufgenommen und war ab 1815 Mitglied im Deutschen Bund. Nach dessen Auflösung 1866 blieb es ein unabhängiger, neutraler Staat. 1862 unterzeichnete Fürst Johann II. als Folge der Revolutionswirren eine konstitutionell-monarchische Verfassung. Der erste Landtag wurde gewählt. 1868 wurde das Militär aufgelöst. Bis zum Ersten Weltkrieg war Liechtenstein über ein Zweckbündnis stark mit dem Kaisertum Österreich-Ungarn verbunden. Nach dessen Auflösung und Aufteilung verbündete sich Liechtenstein mit der Schweiz, übernahm den Schweizer Franken als Währung und ging 1923 eine Zollunion ein. Die diplomatische und konsularische Vertretung erfolgt seit dem Jahr 1924 durch die Eidgenossen. Mit der Verfassung von 1921 wurde das Fürstentum Liechtenstein eine konstitutionelle Monarchie mit demokratisch-parlamentarischer Regierungsform. Die Fürsten wohnten überwiegend in Wien. Erst Fürst Franz Josef II. hielt sich ab 1938 mit seiner Familie hauptsächlich in Vaduz auf. Vom Zweiten Weltkrieg blieb das Fürstentum – wie die Schweiz – aufgrund seiner Lage und politischen Neutralität verschont. Liechtenstein erlebte danach – begünstigt durch den Zollvertrag mit der Schweiz, niedrige Steuern und die Neutralitätspolitik – einen wirtschaftlichen Aufschwung. Das Frauenwahlrecht wurde erst 1984 eingeführt. 1990 trat der kleine Staat als Vollmitglied der UNO bei.
Am 28. Oktober 1992 kam es zur so genannten „Staatskrise“. Fürst Hans-Adam II. wollte die Abstimmung über den Europäischen Wirtschaftsraum EWR vor der Schweiz durchführen, um einen positiven Ausgang zu sichern. Regierung und Landtag waren dagegen aufgrund der engen Bindungen mit der Schweiz. Hans-Adam II. drohte die Regierung aufzulösen, den Landtag zu entlassen und mit Notrecht zu regieren. Unter dem Druck der Straße gab das Staatsoberhaupt nach, und der Termin wurde hinter jenen der Schweiz gelegt. Die Staatskrise bildete den Hintergrund für die über ein Jahrzehnt geführte Verfassungsdiskussion.
Seit dem 1. Mai 1995 ist Liechtenstein auch Mitglied des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR). Diese Mitgliedschaft wird als sehr bedeutend für die Entwicklung des liechtensteinischen Finanzplatzes gesehen.
2003 trat nach heftigen Kontroversen eine vom Volk bestätigte neue Verfassung in Kraft, mit der nach Ansicht der politischen Gegner dieser Verfassungsänderung die Machtbalance noch deutlicher zu Gunsten der Monarchie verschoben wurde. Nach einer langen, bitter geführten und teilenden Abstimmungskampagne stimmte die Mehrheit des Volkes den Änderungen zu, mit denen bedeutende institutionelle Rechte der Gerichte, des Parlaments sowie der Regierung geklärt wurden.
Am 15. August 2004 hat Fürst Hans Adam II. seinen Sohn und Erbprinz Alois von Liechtenstein zu seinem Stellvertreter ernannt und ihn mit der Ausübung der dem Fürsten zustehenden Hoheitsrechte betraut. Der Fürstentitel wird allerdings erst nach dem Tod Hans-Adams auf seinen Sohn übergehen.
Liechtenstein ist eine konstitutionelle Erbmonarchie auf demokratisch-parlamentarischer Grundlage. Der aktuelle Regent Liechtensteins ist seit 1989 Fürst Hans Adam II. von und zu Liechtenstein. Die Staatsgeschäfte obliegen seit August 2004 dem Erbprinzen Alois von und zu Liechtenstein.
Die Legislative liegt beim Landesfürsten und dem Liechtensteinischen Landtag, bestehend aus 25 Abgeordneten, die nach dem Verhältniswahlrecht für vier Jahre vom Volk gewählt werden. In der Legislative sind folgende Parteien vertreten: Vaterländische Union (VU), Fortschrittliche Bürgerpartei in Liechtenstein (FBP) und die Freie Liste (FL). Jedes Gesetz muss vom Landesfürsten sanktioniert werden. Wenn die Sanktion nicht innerhalb von 6 Monaten erfolgt, gilt sie als verweigert (Artikel 65 der liechtensteinischen Verfassung).
Die Exekutive bilden der Regierungschef – momentan Otmar Hasler (Ressorts Präsidium, Finanzen, Bauwesen) – und vier Regierungsräte. Auf Vorschlag des Landtages werden sie vom Landesfürsten ernannt. Seit der umstrittenen Verfassungsänderung vom 16. März 2003 kann der Landesfürst die Regierung oder einzelne Regierungsräte jederzeit und ohne Angabe von Gründen entlassen (Artikel 80 der liechtensteinischen Verfassung) – damit ist er (nach dem Papst) einer der (innenpolitisch) mächtigsten Monarchen Europas. Dafür hat das Volk die Möglichkeit, mittels einer Verfassungsinitiative die Monarchie abzuschaffen (Art. 13 der liechtensteinischen Verfassung). Die einzelnen Gemeinden von Liechtenstein können überdies bei Mehrheit innerhalb der Gemeinde den Staat verlassen (Artikel 4 der liechtensteinischen Verfassung). Die neue Verfassung von 2003 hat die Aufgaben von Fürst, Regierung und Landtag präziser verteilt. Der Fürst kann das Parlament auflösen (Art. 48 der liechtensteinischen Verfassung: führt zur Neuwahl des Landtages), die Regierung ohne Gründe entlassen (Art. 80 der Liechtensteinischen Verfassung: führt innert 4 Monaten zu einer Vertrauensabstimmung) und hat ein Vetorecht bei Richterbestellungen. Darüberhinaus ist das stark direktdemokratische Element des liechtensteinischen Systems zu betonen. So können mindestens 1000 Bürger den Landtag einberufen (Art. 48(2) der liechtensteinischen Verfassung) bzw. mindestens 1500 können ihn auflösen (Art. 48(3) der liechtensteinischen Verfassung). Ebenfalls können 1000 Bürger den Begehr auf Erlass, Abänderung oder Aufhebung eines Gesetzes an den Landtag stellen. Jedes Gesetz unterliegt einer Volksabstimmung sofern dies der Landtag beschließt oder mindestens 1000 Bürger bzw. drei Gemeinden dies verlangen (Art. 64 der liechtensteinischen Verfassung). Für Verfassungsänderungen oder Staatsverträge sind mindestens 1500 Bürger oder vier Gemeinden notwendig. Die Verfassung vom März 2003 hat die direktdemokratischen Rechte der Landesbürger in grundlegenden Aspekten erweitert.
In Krisenzeiten kann der Fürst sich auf ein Notrecht berufen (Artikel 10 der liechtensteinischen Verfassung).
Regierungsräte sind zur Zeit Regierungschef-Stellvertreter Dr. Klaus Tschütscher (Ressorts Wirtschaft, Justiz, Sport), Rita Kieber-Beck (Ressorts Äußeres, Kultur, Familie und Chancengleichheit), Hugo Quaderer (Ressorts Bildungswesen, Soziales sowie Umwelt-, Raum, Land- und Waldwirtschaft) und Dr. Martin Meyer (Ressorts Inneres, Gesundheit, Verkehr und Kommunikation).
Die Judikative bildet ein mit fünf Richtern besetzter Oberster Gerichtshof; die Richter werden von einem Gremium mit dem Fürsten als Vorsitz bestellt (Artikel 95 ff.).
Die außenpolitischen Interessen Liechtensteins werden zumeist von der Schweiz wahrgenommen; liechtensteinische Botschaften existieren in Bern, Berlin, Brüssel, Straßburg, Washington, New York (UNO) und Wien.
Das Fürstentum hat seit der Abschaffung des Militärs 1868 keine eigene Armee mehr, jedoch ist in der Verfassung die allgemeine Wehrpflicht verankert. Für die innere Sicherheit und Kriminalitätsbekämpfung ist die Landespolizei zuständig. Einige Gemeinden untehalten auch eine eigene Gemeindepolizei.
Liechtenstein gliedert sich in elf Gemeinden, die auf die beiden Wahlkreise Unterland und Oberland verteilt sind.
Das gut ausgebaute Straßennetz umfasst 140 Kilometer. In Liechtenstein selber existiert keine Autobahn, allerdings befindet sich auf der linken Rheinseite die A13, von der fünf Anschlussstellen direkt in das Fürstentum führen. Die Straßenverkehrsregeln wie auch die Beschilderung entsprechen – von einigen Ausnahmen abgesehen – der Schweizer Norm. Die Ausnahmen betreffen unter anderem den Alkoholgrenzwert am Steuer von 0,8 Promille (in der Schweiz 0,5 Promille) wie auch die explizite Angabe der Höchstgeschwindigkeit außerorts (Tafel "80 km/h" statt wie in der Schweiz "Ende 50 km/h generell").
Die Eisenbahn, die Liechtenstein auf 9,5 km von Buchs nach Feldkirch durchquert, wird von den Österreichischen Bundesbahnen betreut. Der Liechtenstein Bus (LBA), ein unselbständiges öffentliches Unternehmen, eine Tochter des Schweizer Postautos, verbindet die Liechtensteiner Gemeinden untereinander. Die Busgesellschaft fährt auch die Schweizer Gemeinden Sargans, Buchs, Sevelen sowie das österreichische Feldkirch an.
In Balzers gibt es einen privat betriebenen Hubschrauberlandeplatz.
Das Fürstentum ist zwar postalisch mit der Schweiz vernetzt, hat aber eine selbstständige Post (Liechtensteinische Post AG) und gibt eigene Briefmarken heraus und hat seit einigen Jahren eine eigene Telefonvorwahl (+423).
In Liechtenstein gibt es über 19.000 Telefonanschlüsse, ca. 12.000 Mobiltelefone und ca. 20.000 Internetnutzer.
Die Autokontrollschilder sind von den Schrifttypen und der Anordnung her im Schweizer Design gehalten. Wie die Schweizer Militärkennzeichen führen die Liechtensteiner Schilder weiße Zeichen auf schwarzem Grund. Statt M und Schweizerkreuz führen sie FL und das Landeswappen gefolgt von bis zu fünf Ziffern.
Am 1. Januar 2001 wurde die Mautpflicht für LKW (Leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe LSVA) auf allen Straßen des Landes eingeführt. Sie soll der Finanzierung der Verkehrsausgaben und der Verringerung des Straßenverkehrs und somit dem Umweltschutz dienen.
Der größte Teil des liechtensteinischen Bruttoinlandsprodukts wird in der Industrie erwirtschaftet, die sich insbesondere auf die Erzeugung hochwertiger Spezialprodukte konzentriert. Haupthandelspartner sind die USA, gefolgt von der EU und der Schweiz. Des Weiteren ist der Finanzsektor von Bedeutung. Mit der industriellen Entwicklung etablierte sich in Liechtenstein auch ein starkes Bankenwesen, das allerdings bei den Justizbehörden der Hochsteuerländer der Europäischen Union im Ruf steht, in erster Linie der Steuerflucht zu dienen.
Die größten Banken sind die Liechtensteinische Landesbank, die Verwaltungs- und Privatbank und die LGT Bank. Seit 1992 haben neben den drei großen Banken auch weitere Institute Zulassungen erhalten, darunter auch Niederlassungen ausländischer Banken. Heute beschäftigen die fünf größten Banken Liechtensteins rund 1.400 Angestellte und weisen zusammen eine Bilanzsumme von über 30 Milliarden Franken auf. Wie in der Schweiz, gilt auch in Liechtenstein das Bankgeheimnis. Die Beaufsichtigung des Finanzsektors erfolgt durch die FMA Finanzmarktaufsicht Liechtenstein.
Im Industriesektor sind die bekanntesten Unternehmen die Hilti AG (Bohrtechnik, Bauausrüstungen), Ivoclar Vivadent AG (Zahntechnik), ThyssenKrupp Presta AG (Automobilzulieferer), Hoval AG (Heiz- und Lüftungsgeräte), die Ospelt Gruppe (Lebensmittel) und die Hilcona AG (Lebensmittel), Neutrik AG (Elektrotechnik), PAV sowie die OC Oerlikon Balzers AG in Balzers (Elektronikbereich).
Der Schweizer Franken ist die offizielle liechtensteinische Währung. Gelegentlich prägt Liechtenstein auch eigene Münzen (ausschließlich zu besonderen Zwecken).
Das BIP betrug 2004 2,85 Mrd. Euro. Das sind pro Kopf 90.000 Euro.
Für ein so kleines Land verfügt das Fürstentum über eine erstaunliche Anzahl an künstlerischen und kulturellen Aktivitäten und Vereinigungen, zudem über eine blühende Jugendkultur (beispielsweise eine Reihe hochwertiger und auch überregional recht bekannter Rock- und Popbands). Zahlreiche Vereine profilieren sich als Träger lokaler Kulturereignisse. In Liechtenstein gibt es neben verschiedenen kulturellen Einrichtungen ein renoviertes, erweitertes und neu konzipiertes Landesmuseum (eröffnet November 2003), Kunstmuseum, Skimuseum, Postmuseum, mehrere moderne Ortsmuseen und im Ort Schaan das Theater am Kirchplatz. Seit Oktober 2003 gibt es in Vaduz das Kleintheater Schlösslekeller. Im Bereich Bildende Kunst sind unter anderem zu erwähnen der Bildhauer Georg Malin, der Maler Bruno Kaufmann, der Maler Martin Frommelt aus Schaan sowie die Vaduzer Künstlerin Regina Marxer.
In seinen Grundzügen gleicht das liechtensteinische Schulsystem dem der Schweiz.
Die Liechtensteiner Fußballvereine nehmen am Spielbetrieb des Schweizerischer Fußballverbands teil. Den Cup jedoch führen die Liechtensteiner unter eigener Regie, sodass jedes Jahr eine liechtensteinische Mannschaft am UEFA-Cup teilnehmen kann. Diese Ehre erhält meistens der Cup-Seriensieger FC Vaduz, der in der zweithöchsten Schweizer Liga zu den besten Teams gehört und auch schon Barrage-Spiele bestritt.
Der größte Erfolg im liechtensteinischen Vereinsfussball war 1996, als die Amateure des FC Vaduz, damals noch in der 1. Liga des SFV (dritthöchste Liga), den lettischen Gegner FC Universitate Riga (1:1, 4:2) im Pokal der Pokalsieger bezwangen. Sie scheiterten jedoch anschließend gegen den lukrativen Gegner Paris St. Germain (0:4, 0:3).
Die Fußballnationalmannschaft Liechtensteins nimmt an WM- und EM-Qualifikationen teil. Der größte Erfolg war das 4:0 gegen Luxemburg an der WM-Qualifikation 2006 am 13. Oktober 2004; erst vier Tage zuvor hatte Liechtenstein ein sensationelles 2:2 gegen den gegenwärtigen Vizeeuropameister Portugal erreicht. Bekanntester Spieler der Nationalmannschaft ist Mario Frick (AC Siena), der als erster Liechtensteiner in der italienischen Serie A debütierte (26. August 2001), in welcher er sieben Tore für Hellas Verona erzielte. Erstaunlicherweise wurde er jedoch bei der Wahl zum Jahrhundertfußballer in Liechtenstein nicht einmal in die ersten drei Plätze gewählt.
FC Vaduz und Nationalmannschaft bestreiten ihre Heimspiele im Rheinpark-Stadion in Vaduz, dem 1998 eröffneten Nationalstadion des Fürstentums.
Im Winter wird in der Gebirgsregion um Malbun Wintersport betrieben. Im Ski Alpin hat Liechtenstein einige Erfolge vorzuweisen. Der Höhepunkt war – abgesehen von diversen Weltcup-Siegen –, als die Liechtensteinerin Hanni Wenzel zwei Goldmedaillen bei den Olympischen Spielen im Winter 1980 gewann. Zur Zeit ist Marco Büchel der bekannteste und erfolgreichste Skifahrer des Landes. Liechtenstein ist in der inoffiziellen Statistik "Olympische Medaillen pro Einwohner" die erfolgreichste Nation überhaupt.
Am 10. März 2007 absolvierte die Liechtensteinische Eishockeynationalmannschaft ihr erstes Heimländerspiel (2:4 gegen Luxemburg - in Ermangelung eigener Eisstadien im Schweizer Ort Widnau).[4] Das erste Länderspiel überhaupt absolvierte das Team bereits am 26. April 2003, ebenfalls gegen Luxemburg.
Der erfolgreichste Langläufer Liechtensteins ist Markus Hasler.
Der bisher einzige liechtensteiner Formel-1-Rennfahrer ist Rikky von Opel.
Liechtenstein verfügt über einen landesweiten Radio- und TV-Kanal. Der Landeskanal wird vom Presse- und Informationsamt betreut, Radio Liechtenstein vom Liechtensteinischen Rundfunk. Zudem verfügt jede Gemeinde über einen eigenen Gemeindekanal, der lokale Informationen ausstrahlt.
Die größte Tageszeitung ist mit einer Auflage von etwa 10.500 Exemplaren das Liechtensteiner Vaterland. Die älteste Tageszeitung ist mit der ersten Ausgabe im Jahr 1878 das Liechtensteiner Volksblatt.
Der Nationalfeiertag ist der 15. August.
| Portal: Liechtenstein – Überblick über vorhandene Artikel zum Thema «Liechtenstein» |
| Wikimedia-Atlas: Liechtenstein – geografische und historische Karten |
| Commons: Liechtenstein – Bilder, Videos und Audiodateien |
| Wiktionary: Liechtenstein – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme und Übersetzungen |
| Wikinews: Portal:Liechtenstein – Nachrichten |
Rang erhöht durch Napoleon → Königreiche: Bayern | Sachsen | Württemberg | Großherzogtümer: Baden | Hessen
Napoleonische Staaten → Königreiche: Westphalen | Großherzogtümer: Berg | Würzburg | Fürstentümer: Aschaffenburg (ab 1810 als Großherzogtum Frankfurt) | Von der Leyen | Regensburg (bis 1810)
Unverändert → Herzogtümer: Anhalt-Bernburg | Anhalt-Dessau | Anhalt-Köthen | Arenberg | Mecklenburg-Schwerin | Mecklenburg-Strelitz | Nassau | Oldenburg | Sachsen-Coburg-Saalfeld | Sachsen-Gotha-Altenburg | Sachsen-Hildburghausen | Sachsen-Meiningen | Sachsen-Weimar, Sachsen-Eisenach (seit 1741 Personalunion, ab 1809 Realunion), Sachsen-Weimar-Eisenach | Fürstentümer: Hohenzollern-Hechingen | Hohenzollern-Sigmaringen | Isenburg-Birstein | Liechtenstein | Lippe-Detmold | Reuß-Ebersdorf | Reuß-Greiz | Reuß-Lobenstein | Reuß-Schleiz | Salm-Kyrburg | Salm-Salm | Schaumburg-Lippe | Schwarzburg-Rudolstadt | Schwarzburg-Sondershausen | Waldeck
Kaiserreich: Österreich | Königreiche: Preußen | Bayern | Sachsen | Hannover | Württemberg | Kurfürstentümer: Hessen-Kassel | Großherzogtümer: Baden | Hessen-Darmstadt | Luxemburg | Mecklenburg-Schwerin | Mecklenburg-Strelitz | Oldenburg | Sachsen-Weimar-Eisenach | Herzogtümer: Anhalt (ab 1863) | Bernburg (bis 1863) | Dessau (bis 1863) | Köthen (bis 1847) | Braunschweig | Holstein | Lauenburg | Limburg | Nassau | Sachsen-Altenburg (ab 1826) | Sachsen-Coburg-Saalfeld ab 1826 als Sachsen-Coburg-Gotha | Sachsen-Gotha-Altenburg (bis 1826) | Sachsen-Hildburghausen (bis 1826) | Sachsen-Meiningen | Fürstentümer: Hessen-Homburg | Hohenzollern-Hechingen (bis 1850) | Hohenzollern-Sigmaringen (bis 1850) | Liechtenstein | Lippe | Reuß ältere Linie | Reuß jüngere Linie | Schaumburg-Lippe | Schwarzburg-Rudolstadt | Schwarzburg-Sondershausen | Waldeck | Freie Städte: Frankfurt am Main | Hamburg | Lübeck | Bremen
Albanien | Andorra | Belgien | Bosnien und Herzegowina | Bulgarien | Dänemark2 | Deutschland | Estland | Finnland | Frankreich2 | Griechenland | Irland | Island | Italien2 | Kasachstan1 | Kroatien | Lettland | Liechtenstein | Litauen | Luxemburg | Malta | Mazedonien | Moldawien | Monaco | Montenegro | Niederlande2 | Norwegen2 | Österreich | Polen | Portugal2 | Rumänien | Russland1 | San Marino | Schweden | Schweiz | Serbien | Slowakei | Slowenien | Spanien2 | Tschechien | Türkei1 | Ukraine | Ungarn | Vatikanstadt | Vereinigtes Königreich2 | Weißrussland
1 Liegt größtenteils in Asien. 2 Hat zusätzliche Gebiete außerhalb Europas.