Liegeplatz
Liegeplatz
bezeichnet den Ort, an dem Schiffe zum Be- oder Entladen bzw. bei Nichtbenutzung festgemacht oder aufbewahrt sind.
- Seeschifffahrt: Kaiplatz zum Löschen der Ladung
- Sportschifffahrt:
- Wasserliegeplatz für Kielboote an einer Steganlage
- Landliegeplatz für Jollen