Liegeplatz

Liegeplatz

bezeichnet den Ort, an dem Schiffe zum Be- oder Entladen bzw. bei Nichtbenutzung festgemacht oder aufbewahrt sind.

  • Seeschifffahrt: Kaiplatz zum Löschen der Ladung
  • Sportschifffahrt:
    • Wasserliegeplatz für Kielboote an einer Steganlage
    • Landliegeplatz für Jollen
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