Ligatur
Als Ligatur (v. lat.: ligare = binden) bezeichnet man:
- in der Typografie und in der kriminalistischen bzw. forensischen Schriftuntersuchung die Verbindung von mindestens zwei Buchstaben zu einer Einheit, siehe Ligatur (Typografie)
- in der Chirurgie die Unterbindung eines Hohlorgans (z. B. eines Blutgefäßes), siehe Ligatur (Chirurgie)
- in der Zahnheilkunde die Umschlingung zweier oder mehrerer benachbarter Zähne mit Draht ("Achterligatur") zum Zweck der Fixation, siehe Ligatur (Zähne)
- in der Musik die Bindung mehrerer Noten gleicher Tonhöhe, siehe Haltebogen oder eine speziellen Schreibweise der Mensuralnotation, siehe Ligatur (Musik)
- in der Soziologie einen von Ralf Dahrendorf im Sinne institutioneller Verknüpfungen eingeführten Begriff.
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Diese Seite ist eine Begriffsklärung zur Unterscheidung mehrerer mit demselben Wort bezeichneter Begriffe. |