Im Straßenverkehr fahren bei Linksverkehr die Verkehrsteilnehmer auf der linken Straßenseite, im Rechtsverkehr auf der rechten Straßenseite - jeweils in Fahrtrichtung gesehen.
Von den 221 Staaten und Gebieten der Welt haben derzeit 58 Linksverkehr.
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Auf welcher Seite begegnende Fuhrwerke einander auszuweichen haben (passieren), wurde durch Konvention, später durch Rechtsvorschriften festgelegt, um Missverständnisse und Unfälle zu vermeiden.
Es gibt unterschiedliche Erklärungsansätze, aufgrund welcher Erfahrungswerte die Entscheidung für Rechts- oder Linksverkehr fiel:
Technische Erklärungen beziehen sich oft auf das Führen von Tieren oder Fahrzeugen: Je nach Zeit, Gegend und Tradition kann ein Reiter oder Kutscher die Zügel mit der rechten, der linken oder beiden Händen halten. Fuhrwerke können vom Fahrzeug aus gelenkt, zu Fuß am Zügel oder durch einen Reiter auf einem der eingespannten Pferde oder Ochsen geführt werden.
Ob in den Zeiten vor den Römern in einzelnen Kulturen Links- oder Rechtsverkehr herrschte, ob es überhaupt diesbezüglich Regelungen gab, ist unbekannt. Darüber schweigen die Quellen.
Aus römischer Zeit sind bekannt
Belegt ist auch, dass römische Soldaten auf der linken Seite marschierten. Nicht bekannt ist, ob das immer der Fall war.
In Mittel- und Osteuropa herrschte Linksverkehr vor.
Die Wahl von Rechts- oder Linksverkehr ist wahrscheinlich auf die jeweils verbreitete Form der Fuhrwerke zurückzuführen. Im Frankreich der Revolutionszeit dominierten berittene Gespanne, und die Regierung Robespierres erließ ein Gesetz, das in Paris Rechtsverkehr vorschrieb. Napoleon erweiterte dieses Gesetz auf Militärfahrzeuge, der übrige Verkehr hatte sich dem anzupassen. Das napoleonische Frankreich hat dann im Gefolge seiner Eroberungen in weiten Teilen Europas den Rechtsverkehr eingeführt. Nach Napoleons Niederlage blieben die meisten Länder beim Rechtsverkehr.
Die Frage von Rechts- oder Linksverkehr erhielt eine größere praktische Bedeutung erst beim Aufkommen verstärkten Autoverkehrs. Heute herrscht in den einzelnen Staaten jeweils eine einheitliche Regelung, ob links oder rechts gefahren wird. Jedoch gibt es in vielen Ländern auf kurzen Strecken Ausnahmen, die meist durch den Straßenverlauf bedingt sind. So ist z. B. in London auf der kurzen Privatstraße „Savoy Court“ vor dem Savoy Theatre Rechtsverkehr vorgeschrieben, damit durch den Rückstau vor der Vorstellung nicht der Eingang zum Savoy Hotel blockiert wird, und das, obwohl diese Straße von der großen Hauptstraße „Strand“ abzweigt.
Für Personen, die an den Rechtsverkehr gewöhnt sind, bringt eine Umstellung auf den Linksverkehr anfänglich erhebliche Schwierigkeiten, weil plötzlich lang eingeübte Bewegungsautomatismen nicht mehr gelten.
Das Fahren im Linksverkehr ist für Rechtsverkehrs-Gewöhnte eine erhebliche Umstellung. Insbesondere das Abbiegen ist gefährlich, da man dank eingeübter Fahrpraxis leicht auf der Straßenseite für den Gegenverkehr ankommen kann.
Fußgänger begeben sich in Gefahr, da der kurze Blick nach links vor dem Betreten der Fahrbahn sinnlos ist – die Gefahr droht ja von rechts. Als Beifahrer steigt man als an Rechtsverkehr gewöhnter Mensch natürlich auf der rechten Seite ein – der Fahrerseite im Linksverkehr. Sitzt man als Beifahrer auf der richtigen, linken Seite, ist das Mitfahren ebenfalls ungewöhnlich – da zur „falschen“ Seite ausgewichen wird.
Die Umstellungsschwierigkeiten ergeben sich erneut, wenn man nach einiger Zeit in einem Linksverkehr-Land wieder im heimischen Rechtsverkehr unterwegs ist. Dies ist besonders gefährlich, weil man sich wieder in der ursprünglich gewohnten Umgebung befindet und deshalb kein Grundgefühl mehr für die Gefährlichkeit der Situation hat, wenn man in die im Linksverkehr eingeübte, nun aber „falsche“ Richtung nach kreuzendem Verkehr Ausschau hält.
Im Linksverkehr wird von rechts, im Rechtsverkehr links überholt. Sowohl Häufigkeit als auch Schwere der Verkehrsunfälle sind unabhängig von Rechts- oder Linksverkehr. Keine der beiden Formen ist sicherer.
Fahrzeuge, die von gewöhnten Personen in einer Verkehrsform benutzt werden, für die diese Fahrzeuge nicht gebaut wurden (also z. B. Links-Lenker im Linksverkehr), sind sehr viel seltener an schweren Unfällen beteiligt. In Kontinentaleuropa sind PKW mit dem Lenkrad auf der rechten Seite statistisch gesehen sicherer. Dies wird vor allem auf den Umstand zurückgeführt, dass der Fahrer in solchen Fahrzeugen auf der „falschen“ Seite sitzt und somit an riskanten Überholmanövern und Raserei gehindert wird. In Großbritannien, wo mehr Kfz vom europäischen Festland unterwegs sind, ist dieser Effekt spürbarer als in Ländern wie Deutschland, in denen nur wenige Fahrzeuge aus Großbritannien/Irland unterwegs sind.
Beim Kraftfahrzeug sitzt der Fahrer in der Regel zur Straßenmitte hin, um besser die Übersicht über entgegenkommenden Straßenverkehr zu behalten, bei Linksverkehr also rechts. Die ältesten motorgetriebenen Fahrzeuge hatten den Fahrersitz noch in der Mitte. Für den Import von Linkslenkern in Länder mit Linksverkehr oder umgekehrt wurden je nach Land unterschiedliche Regelungen getroffen.
Es gab oder gibt aber auch Fahrzeuge, deren Fahrersitz auf der gegenüberliegende Seite – von der Straßenmitte weg – platziert ist, um die Übersicht auf engen Straßen, den Straßengraben, Mauern oder Hecken zu verbessern. Verbreitet ist das heute z. B. bei Lkw, die vorwiegend auf Gebirgsstrecken eingesetzt werden. Auch Straßenreinigungsfahrzeuge haben oft den Fahrersitz auf der der Straßenmitte abgewandten Seite, um es dem Fahrer zu erleichtern, den Bordstein im Auge zu behalten. Fahrzeuge im gehobenen Chauffeurdienst werden manchmal auch als Rechtslenker bestellt, vor allem bei hauptsächlicher Nutzung im Stadtverkehr. Üblich sitzt der Fahrgast hinten rechts, sodass der Chauffeur dadurch dem Passagier zügiger die Fahrzeugtür öffnen kann.
Die Konstruktion von Autos der gleichen Marke für den Links- und Rechtsverkehr erfordert jeweils Anpassungen an die anderen Gegebenheiten, die in unterschiedlich hohem Ausmaß ausgeführt sein können.
Entsprechend der Sitzposition des Fahrers müssen die Scheibenwischer gelagert werden. Um z. B. für einen rechts sitzenden Fahrer ein optimales Sichtfeld auf der rechten Seite zu schaffen, sind die Scheibenwischer in Fahrtrichtung rechts angeschlagen.
Der Tank bei den meisten für Rechtsverkehr konstruierten Autos liegt rechts. So liegt er bei schweren Unfällen mit entgegenkommenden Fahrzeugen auf der dem Crashbereich entgegengesetzten Seite. Ein weiterer Grund ist das Tanken bei am Straßenrand stehenden Autos. Der Autofahrer, der einen Reservekanister Benzin einfüllt, ist auf der sicheren Seite (Seitenstreifen/Straßengraben) und ist nicht dem vorbeifahrendem Verkehr ausgesetzt. Bei Autos für Linksverkehr hingegen liegt er aus demselben Grund links. Eigentlich müsste die Konstruktion des gesamten Autos komplett gespiegelt werden, was aber manchen Herstellern zu teuer ist.
Auch das Auspuffrohr wird asymmetrisch herausgeführt. Mit Rücksicht auf die Fußgänger befindet es sich bei Fabrikaten für den Rechtsverkehr links, bei Fahrzeugen für den Linksverkehr hingegen rechts. Außerdem bietet es Vorteile bei der Sicherheit, die sich erhitzende Abgasanlage weit von dem Kraftstofftank und den Kraftstoffleitungen zu montieren.
Gas- und Kupplungpedal sind bei Rechts- und Linkslenkern identisch angeordnet. Auch die Gangschaltung ist identisch. Unterschiede gibt es hingegen bei den Bedienhebeln für Blinker und Scheibenwischer. Manche Hersteller spiegeln die Anordnung, andere wiederum nicht.
Bei japanischen Fahrzeugen, die nach Europa exportiert werden, werden diese Änderungen nicht immer eingeplant. So ist bei fast allen japanischen Modellen die Tankklappe links und oft auch der Auspuff rechts. Umgekehrt nehmen deutsche Hersteller nicht alle nötigen Änderungen vor oder behelfen sich mit „Krücken“: Beim VW Passat wurden in der ersten Baureihe für den Rechtslenker die Scheibenwischer und die Technik noch weitgehend gespiegelt: Der Hauptbremszylinder sitzt rechts, hinter dem Bremspedal. In der zweiten Baureihe (Typ 32B) wurden die Scheibenwischer nicht gespiegelt, und die Bremskraft vom Pedal auf der rechten Seite wurde über einen Hebel auf den links sitzenden Hauptbremszylinder umgeleitet.
Die Anordnung der Hebel zur Bedienung von Blinker und Scheibenwischer wird unterschiedlich umgesetzt. In Fahrzeugen europäischer Hersteller ist der Hebel für Blinker und Fernlicht immer auf der linken Seite des Lenkrades angebracht, in japanischen Modellen hingegen stets auf der fahrzeugäußeren Seite. Letzteres hat den Vorteil dass auch während des Schaltvorgangs Fernlicht und die Richtungsanzeige betätigt werden kann, was mit europäischen Rechtslenkern nicht möglich ist.
Bei kleineren Märkten wird auf „Feinheiten“ auch verzichtet: Wegen seiner relativen Nähe zu Japan werden etwa in Palau hauptsächlich gebrauchte japanische Fahrzeuge (mit Rechtslenkung) gefahren, obwohl in dem Land Rechtsverkehr herrscht.
Die Umstellung von Rechts- auf Linksverkehr ist schwieriger als im ersten Moment angegenommen wird. Dass bei beiden Fahrzeugtypen das Gaspedal rechts ist, hat den Vorteil, dass es zu keinen kritischen Pedalverwechslungen kommt. Die Bedienelemente für Blinker und Scheibenwischer sollte man vor Fahrtantritt testen, denn einige Hersteller spiegeln die Anordnung.
Zu beachten ist, dass in den meisten Ländern mit Linksverkehr trotzdem Rechts-vor-Links gilt. Diese Regel führt im Linksverkehr dazu, dass Fahrzeuge im Kreisverkehr automatisch Vorrang haben, es werden keine vorfahrtsregelnden Schilder benötigt. Bei einer Straßeneinmündung von rechts kann ein Fahrzeug im Rechtsverkehr einfach einbiegen, es hat Vorfahrt vor dem von links kommenden Verkehr und muss den Verkehr von rechts nicht beachten, da es dessen Spur nicht kreuzt. Im Linksverkehr ist die Situation anders: Biegt das Fahrzeug links oder rechts ab, muss es immer auf den Verkehr von rechts kommend achten.
Die größte Schwierigkeit ist aber das Sitzen auf der rechten Seite. Man hat kein „Gefühl“ mehr für das Fahrzeug. Statistiken belegen, dass die linke vordere Fahrzeugecke besonders gefährdet ist. Als geübter Fahrer im Rechtsverkehr sitzt man leicht links der Fahrspurmitte. So hält man geübten Abstand zum Fahrbahnrand (parkende Autos, Fußgänger, Mülltonnen). Im Linksverkehr führt dies dazu, dass man den Fahrbahnrand - nun auf der linken Seite - zu nah kommt. Dieses passiert fast unbemerkt. Fahrten mit einem mitschauenden Beifahrer sind hier von Vorteil.
Das kurze Linksabbiegen und weite Rechtsabbiegen sowie das Fahren im Kreisverkehr sind dagegen schnell eingeübt.
Die „United Nations Convention on Road Traffic“ (1949) legt nur fest: „Jeglicher Fahrzeugverkehr, der in dieselbe Richtung fährt, soll auf der gleichen Seite der Straße fahren. Diese Seite sollte im ganzen Land einheitlich sein.“
Zu Ländern mit Linksverkehr siehe: Liste der Länder mit Linksverkehr.
In Großbritannien und Irland herrschten Wagengespanne vor. Im Jahre 1835 wurde mit dem Highway Act der Linksverkehr im Vereinigten Königreich gesetzlich verankert.
Besonders kompliziert war die Umstellung von Links- auf Rechtsverkehr in Österreich. Jahrelang gab es keine einheitliche Regelung für das ganze Land, sondern eine Links- und eine Rechtsfahrzone. In fünf Etappen wurde von 1921 bis 1938 auf Rechtsfahren umgestellt.
Österreich-Ungarn kehrte nach Napoleons Niederlage zum Linksverkehr zurück – allerdings mit Ausnahme der damaligen Kronländer Tirol (dazu zählte auch Vorarlberg), Dalmatien, Krain und Küstenland. 1915 wurde generell der Linksverkehr eingeführt – also auch in Tirol und Vorarlberg. Das stieß dort auf Widerstand in der Bevölkerung. Deswegen durfte Vorarlberg schon am 21. August 1921 wieder zum Rechtsverkehr zurückkehren. Dieses Bundesland war damals aber nur durch zwei Passstraßen mit dem Rest des Landes verbunden. 1927 wurde festgelegt, den Verkehr in Kontinentaleuropa einheitlich rechts zu führen. Das österreichische Parlament fasste 1929 den Beschluss, ab 1932 in ganz Österreich rechts zu fahren. Tirol wollte den Beschluss sofort umsetzen, in Wien gab es erhebliche Bedenken, weil umfangreiche Arbeiten am Straßenbahnsystem nötig waren.
Deshalb wurde der Rechtsverkehr am 2. April 1930 nur im Westen Österreichs eingeführt, nämlich in Tirol (ohne Osttirol) und im Westen des Bundeslands Salzburg. Die genaue Grenze verlief bei Lend, östlich der Einmündung des Gasteinertals in das Salzachtal. Durch diese Grenzziehung gab es nur eine einzige Straße, auf der die Fahrseite gewechselt werden musste.
Kärnten und Osttirol stellten am 15. Juli 1935 auf Rechtsverkehr um. Am 1. Juli 1938, nach dem „Anschluss“ an das Deutsche Reich trat die deutsche Straßenverkehrsordnung in ganz Österreich in Kraft. Für Niederösterreich und Wien, das nördliche Burgenland und Teile der nördlichen Steiermark gab es aber wiederum eine Ausnahmeregelung. Wien und die umliegenden Gebiete wechselten erst am 19. September 1938 auf die rechte Straßenseite.
Bis heute gibt es übrigens keine einheitliche Regelung für den österreichischen Bahnverkehr: Auf einigen Strecken wird links, auf anderen rechts gefahren, wobei der Rechtsverkehr auf immer mehr Strecken eingeführt wird.
In Italien wurde ab 1924 auf Rechtsverkehr umgestellt. In der Stadt Mailand waren umfangreiche Arbeiten am Straßenbahnnetz notwendig und die Umstellung erfolgte erst im August 1926. Vorher war es eine Zeitlang so, dass in der Provinz Mailand rechts und in der Stadt links gefahren wurde. Im Bahnverkehr wird in Italien links gefahren.
Bis 1967 herrschte in Schweden Linksverkehr, während die Nachbarländer Norwegen und Dänemark immer Rechtsverkehr hatten. Die Situation wurde noch dadurch erschwert, dass die Lenksäulen schwedischer Autos auf der linken Seite eingebaut waren.
Die Regierung ließ das Problem 1955 durch eine Kommission untersuchen. Diese veranschlagte 2,7 Millionen Kronen für eine Umstellung auf Rechtsverkehr, 500.000 Kronen allein für Informationsmaterial. Sodann ließ die Regierung das Volk per Volksabstimmung entscheiden, bei der aber nur 15,5 % der Bevölkerung für einen Übergang zum Rechtsverkehr votierten. Eine der häufigsten Begründungen gegen die Umstellung war das bequeme Aus- und Einsteigen zum Bürgersteig hin. Im Laufe der Zeit änderte sich jedoch die öffentliche Meinung, und so erlangte ein Antrag, Rechtsverkehr einzuführen, 1963 im schwedischen Reichstag die Mehrheit. In Folge wurde das Gesetz zur Umstellung vom Links- auf Rechtsverkehr verabschiedet, das am 3. September 1967, dem sogenannten Dagen H, in Kraft trat.
Ein Jahr später – 1968 – folgte Island mit der Einführung des Rechtsverkehrs.
Die USA hatten als ehemalige britische Kolonie vermutlich zunächst Linksverkehr. Trotzdem ist umstritten, ob der Linksverkehr in den amerikanischen Kolonien weit verbreitet war. Nach der Unabhängigkeit schrieb man schrittweise Rechtsverkehr fest.
Die gesetzliche Festlegung auf Rechtsverkehr erfolgte in:
Ob es sich zu dieser Zeit um einen Wechsel vom Linksverkehr handelte oder ob nur die bestehende Praxis festgeschrieben wurde, ist unbekannt.
Im frühen 20. Jh. hatten amerikanische Autos ihr Lenkrad auf der rechten Seite.
In Ontario und Québec gab es nie Linksverkehr, weil es ursprünglich französische Kolonien waren. Als England Québec von Frankreich übernahm, wurden der Bevölkerung Zugeständnisse hinsichtlich ihrer Sprache, ihrer althergebrachten Sitten, ihrer Religion, ihres Rechtssystems und auch des Rechtsverkehrs gemacht. Im übrigen Kanada, ehemals britische Kolonien, gab es zunächst Linksverkehr. Die Umstellung erfolgte, um den Verkehr innerhalb Kanadas und mit den USA zu vereinheitlichen.
Die von der Wehrmacht des Großdeutschen Reich besetzten Länder Tschechoslowakei, Ungarn und die Kanalinseln wechselten zum Rechtsverkehr. Während die Tschechoslowakei und Ungarn den Rechtsverkehr beibehielten, wurde auf Guernsey und Jersey nach Ende der Besatzung der Linksverkehr wieder eingeführt.
Korea hatte bis 1945 als japanische Kolonie Linksverkehr. Danach war Korea von Sowjets und Amerikanern besetzt, die die Einführung des Rechtsverkehrs durchsetzten.
Bsp.: Brücke von Festlandchina nach Macao. An der Lotus Bridge wird der Straßenverkehr über eine 360°-Schleife in den Rechtsverkehr überführt (full changeover system) (22° 8′ 25″ N, 113° 32′ 48″ O)
Myanmar (früherer Name: Burma) war bis 1948 britische Kolonie und hatte bis 1970 Linksverkehr. Der Staatschef Ne Win hatte 1970 einen Traum, der ihn zur Umstellung auf den Rechtsverkehr bewog. Alle alten Fahrzeuge und auch die meisten modernen Autos (japanische Gebrauchtwagen) sind jedoch auch heute noch mit Rechtssteuerung versehen.
Während der argentinischen Besetzung der Falklandinseln 1982 wurde Rechtsverkehr angeordnet, dem sich jedoch die Bevölkerung häufig widersetzte. Nach der Rückeroberung wurde der Linksverkehr fortgesetzt.
Die Umstellung von Links- auf Rechtsverkehr (oder anders herum) ist heute sehr aufwändig und teuer. Dafür ist zu einem bestimmten Zeitpunkt schlagartig die Umstellung sämtlicher Verkehrsteilnehmer notwendig. Außerdem müssen zahlreiche Straßeneinrichtungen angepasst werden, Verkehrszeichen auf die andere Straßenseite versetzt werden, Autobahnkreuze, Hochstraßen und anderes in vielen Fällen umgebaut werden, da die Kreuzungseinrichtungen, Auf- und Abfahrten auf eine Verkehrsform abgestimmt sind. In innerstädtischen Bereichen funktionieren Verkehrskonzepte nicht mehr. Ampelsysteme und Steuerungen müssen angepasst werden. Wegen dieses hohen Aufwandes war vor vierzig Jahren Schweden das letzte größere Land, das eine Umstellung vorgenommen hat
Über den Ursprung von Links- und Rechtsverkehr gibt es viele Legenden, die durch historische Quellen nicht gesichert sind:
In der Schifffahrt gilt international Rechtsverkehr.
Im Flugverkehr gilt am Boden und in der Luft international Rechtsverkehr. Der Pilot sitzt links (bei Hubschraubern hingegen stets rechts). Beim Fliegen einer Platzrunde werden standardmäßig Linkskurven geflogen, da der Pilot so eine bessere Sicht hat. Ein langsameres Flugzeug wird rechts überholt.
Je nach Land und Eisenbahngesellschaft unterschiedlich; siehe dazu: „Fahrordnung in den einzelnen Ländern“ im Hauptartikel: Mehrgleisigkeit.