Ein Verkehrsträger (Verkehrszweig) ist eine speziell abgegrenzter Bereich innerhalb des Verkehrswesens (Verkehrssystem), der mit speziellem technischen Gerät (Fahrzeug), Anlagen oder Organisationsprinzipien die Bewegung bzw. des Transportes von Personen, Gütern und/oder Informationen ermöglicht. Es handelt sich um einen sehr weit gefassten Begriff. Im Unterschied dazu werden die Verkehrsmittel zur konkreten Umsetzung gebraucht. In der Regel sind die Verkehrsträger dem Öffentlichen Verkehr zuzuordnen.
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(nur z.T. Straßenfahrzeuge)
Hauptartikel: Bahn (Verkehr)
Treppen, Rutschstangen (Feuerwehr), Rohrleitungen, Hochsprungstäbe usw. zählen nicht als Verkehrsmittel.
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