Loyalität

Loyalität (ˌlo̯jaliˈtɛːt, von franz: Treue) bezeichnet das Festhalten an getroffenen Vereinbarungen, das Einhalten von Gesetzesvorschriften oder die Treue gegenüber einer Autorität. Synonyme für Loyalität sind: Anstand, Fairness, Gesetzestreue, Rechtschaffenheit, Redlichkeit, Regierungstreue, Staatstreue, Treue, Zuverlässigkeit.

Der Begriff Loyalität wird oft im Sinne von Zuverlässigkeit und Anständigkeit gegenüber der Gruppe, der man sich verbunden fühlt, gebraucht, beispielsweise im Zusammenhang mit Dienstverhältnissen, bei denen sich ein Arbeitgeber bzw. Dienstherr auf die Treue seines Mitarbeiters verlassen können muss. Hierbei ist mit Loyalität die Forderung nach Aufrichtigkeit und Fairness im Umgang mit Vorgesetzten, Kollegen, Mitarbeitern und externen Partnern gemeint. Loyalität verbietet dabei das Verfolgen individueller Ziele, die den Zielen des Unternehmens widersprechen und setzt die Einhaltung von Bestimmungen und Regelungen des Unternehmens voraus.

Vorgesetzter und Mitarbeiter sind hierbei in einen gemeinsamen ethischen Kontext eingebunden. Der Treuepflicht des Mitarbeiters entspricht eine Fürsorgepflicht des Vorgesetzten. Durch die Verankerung in einem übergeordneten Wertesystem sind Auswüchse wie Kadavergehorsam ausgeschlossen; insbesondere rechtfertigt dies das Recht und sogar die Pflicht des Mitarbeiters zur Untreue, also zum Ungehorsam, sofern die Ausführung von Anweisungen übergeordnete Werte verletzen würde. Unklar ist allerdings, welche Werte vom Arbeitnehmer als übergeordnet betrachtet werden dürfen. Untreue im Sinne strafrechtlichen Eigennutzes ist selbstverständlich nie gestattet.

Loyalität wird auch im Sinne von Markentreue, das heißt der Treue eines Kunden zu einem bestimmten Produkt verwendet. Mit Hilfe der Loyalitätsforschung wird Markentreue wissenschaftlich analysiert.

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