Eine Luftfahrzeug-Kennung ist ein alphanumerischer Code, der dazu dient, jedes Flugzeug eindeutig identifizieren zu können. Insofern entspricht er dem Kfz-Kennzeichen bei Kraftfahrzeugen.
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Grundlage der Luftfahrzeug-Kennzeichnung ist das Chicagoer Abkommen über die internationale Zivilluftfahrt von 1944. Danach vergibt die Weltluftfahrtorganisation ICAO die "Staatszugehörigkeitszeichen". Der weitere Aufbau der Kennzeichnung (das "Eintragungszeichen") wird durch nationale Vorschriften geregelt. In Deutschland ist dies die Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung (LuftVZO). Das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) vergibt die Kennzeichen und kontrolliert jährlich, ob diese vorschriftsmäßig angebracht sind. Die Kosten für die Vergabe der Kennzeichen sind nach Flugzeug-Gewichtsklassen gestaffelt und belaufen sich auf 120 bis 3.800 € (Stand 2003).
Die Kennzeichnung muss auf beiden Seiten des Flugzeugs am Heck angebracht sein, bei Flugzeugen bis 5,7 t zusätzlich auf der Unterseite der linken Tragfläche. Die Schrift muss kontrastreich und mindestens 30 cm hoch sein. Das Hoheitszeichen (Bundesflagge) hat eine Mindesthöhe von 15 cm.
Zivile, nationale Kennzeichen von Luftfahrzeugen in Deutschland bestehen jeweils aus dem Buchstaben „D“ für Deutschland und vier Ziffern für Segelflugzeuge bzw. vier Buchstaben für alle anderen Luftfahrzeuge. Der auf das „D-“ folgende Buchstabe kategorisiert die Art beziehungsweise das Gewicht des Luftfahrzeugs:
Beispiel: D-MABC (im Flugfunk nach dem ICAO-Alphabet Delta Mike Alpha Bravo Charly gesprochen) ist ein Ultraleichtflugzeug.
Die DDR besaß bis Anfang der 1980er Jahre die Länderkennung DM, danach DDR.
Deutsche militärische Luftfahrzeuge werden seit 1968 mit Nummern gekennzeichnet, die einen Rückschluss auf Typ und Seriennummer zulassen (z. B. 35 01, mit Balkenkreuz zwischen den Zahlen). Eine Liste der Flugzeugkennungen und den entsprechenden Flugzeugtypen findet sich hier: [1].
Vor Einführung dieses Systems bestand eine System bei welchem zwei Buchstaben mit zwei Zahlen kombiniert wurden. Die Buchstaben standen für die Einheit, dem das Luftfahrzeug zugeordnet war. Eine Übersicht über diese Flugzeugkennungen findet sich hier: [2].
In Österreich heißt die Luftfahrzeug-Kennung offiziell Kennzeichen, ihre Gestaltung ist in der Zivilluftfahrzeug-und Luftfahrtgerät-Verordnung (ZLLV) geregelt. Auf das Staatszugehörigkeitszeichen "OE" und einen Bindestrich folgen drei Buchstaben, wobei der erste die Art des Luftfahrzeugs angibt. Mögliche Anfänge für ein Kennzeichen sind:
Eine Ausnahme bilden Segelflugzeuge, motorisierte Hänge- und Paragleiter, Ultraleichtflugzeuge und Motorsegler. Bei diesen werden die drei Buchstaben nach dem Bindestrich durch vier Zahlen ersetzt.
Die Liste der zivilen, internationalen Luftfahrtkennzeichen enthält eine nach Ländern sortierte Liste der Kennungen, die jedes Luftfahrzeug haben muss. Die Kennung besteht aus zwei Teilen: der Länderkennung und der individuellen Kennung des Luftfahrzeugs.
Größere Länder, die keine einstellige Kennung erhielten, besitzen mehrere zweistellige Kennungen, wovon jedoch nur Mexico und Brasilien diese auch aktiv nutzen.
Oft besteht die individuelle Kennung nicht nur aus Buchstaben oder ausschließlich Ziffern, sondern aus einer Mischung von Beidem. Kombinationen aus beiden sind recht häufig anzutreffen, wie zum Beispiel in den USA oder den Vereinigten Arabischen Emiraten.