Der Luftraum liegt über dem gesamten Land- und Seegebiet eines Staates und gehört zum hoheitlichen Staatsgebiet - somit entspricht er in der Regel dem Grenzverlauf. Teile des Luftraumes stehen für die Luftfahrt zur Verfügung oder können auch an andere Staaten zur Nutzung abgetreten werden. Der Einflug in den Luftraum eines UN-Mitgliedsstaates bedarf bei Zivilflugzeugen keinerlei Genehmigung (ICAO, Abkommen von Chicago).
In Deutschland wird der Flugverkehr im Luftraum von der DFS und EUROCONTROL geregelt, in den Benelux-Ländern vom Area Control Center Maastricht EUROCONTROL, in Österreich von der Austro Control GmbH und in der Schweiz und Teilen Süddeutschlands von Skyguide überwacht.
Als Obergrenze wird die Kármán-Linie mit 100 km Höhe angesehen.[1]
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Die ICAO hat in der Luftraumstruktur unterschiedliche Luftraumklassen von A (Alpha) bis G (Golf) festgelegt. Hier gelten jeweils unterschiedliche Regeln
In bestimmtem militärischem und polizeilichem Kontext, z.B. um technische Anlagen wie Atomkraftwerke oder Großereignisse z.B. in Fußballstadien zu schützen, kann der Luftraum für zivile wie militärische Luftfahrzeuge durch Flugbeschränkungsgebiete eingeschränkt oder komplett gesperrt werden.