Luftraumstruktur
Eine Luftraumstruktur koordiniert die Luftfahrt anhand von verschiedenen Klassen. Der Luftraum wird weltweit durch die Klassen A bis G identifiziert und unterteilt. Die Unterscheidung erfolgt grob durch die Art der Kontrolle dieser Lufträume (kontrollierter/unkontrollierter Luftraum) und beinhaltet weitgehende Richtlinien für den Durchflug dieser Bereiche, wie Höchstgeschwindigkeit, Mindestsichtweiten, Erdsicht und minimale Wolkenabstände. Lufträume werden sowohl in horizontaler (nebeneinander) als auch vertikaler (übereinander) Anordnung zueinander gesetzt. Die Kontrolle der Lufträume erfolgt durch Flugverkehrskontrollstellen. Diese können, müssen aber nicht durch Radar unterstützt werden.
Klassische Unterscheidung
|
|
Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern. |
Unterer Luftraum
Der Untere Luftraum ist in Deutschland definiert als der Luftraum unterhalb von Flugfläche 245 (FL 245). (Unterer Luftraum Berlin bis 285) Hier werden in Deutschland die Luftraumklassen C (Charlie) bis G (Golf) eingesetzt. Flugzeuge der Allgemeinen Luftfahrt nutzen in der Regel diesen Luftraum bis unterhalb FL100.
Oberer Luftraum
Der obere Luftraum ist in Deutschland definiert als der Luftraum über Flugfläche 245 (Oberer Luftraum Karlsruhe Ost ab 285) und als Luftraum der Klasse Charlie eingestuft. In diesem kontrollierten Luftraum markieren Luftstraßen die wichtigen Flugrouten und sind der Höhe nach untergliedert. Sie werden den Flugzeugen von der Flugsicherung zugewiesen und entsprechen im Regelfall dem eingereichten Flugplan des verantwortlichen Piloten.
Luftraumklassen
- A, Alpha nicht gebräuchlich in D, nur IFR-Verkehr (IFR: Instrument Flight Rules) erlaubt
- B, Bravo nicht gebräuchlich in D, IFR-Verkehr und VFR-Verkehr (VFR: Visual Flight Rules) erlaubt. Flugverkehrskontrollfreigabe erforderlich. VFR- und IFR-Flüge werden untereinander und gegeneinander gestaffelt.
- C, Charlie kontrollierter Luftraum (in der Regel der komplette Luftraum ab FL 100, in Alpennähe ab FL 130) und in der Nähe von Verkehrsflughäfen unterhalb von FL 100. Für VFR-Flüge gilt CVFR-Pflicht (CVFR: controlled visual flight rules; Flugverkehrskontrollfreigabe erforderlich).
- D, Delta kontrollierter Luftraum als 'Kontrollzone' '(D-CTR)' selber oder über den Kontrollzonen von Verkehrsflughäfen als kontrollierter Luftraum als Ersatz für C ohne CVFR-Pflicht im Sichtflug (CVFR: controlled visual flight rules; Flugverkehrskontrollfreigabe erforderlich, Minima für VFR-Flüge: Abstand von Wolken vertikal 1000ft, horizontal 1,5km, Flugsicht: 5km)
- E, Echo kontrollierter Luftraum, für IFR und VFR-Flüge, wobei letztere keine Freigabe zum Einflug in diesen Luftraum benötigen, (Höchstgeschwindigkeit 250kt unter Flightlevel FL 100, meist ab 2500ft über Grund, Minima für VFR-Flüge: 8km Flugsicht, Abstand von Wolken vertikal 1000ft, horizontal 1,5km). Es ist der meistgenutzte Luftraum bei normalen VFR-Überlandflügen.
- F, Foxtrot unkontrollierter Luftraum, wird aktiviert bei Nutzung durch IFR -Betrieb, trotzdem unkontr. Luftraum. Aber jeweils nur ein IFR-Flieger darf aktuell im Luftraum F sein (one at time..oder auch single approach)
- G, Golf unkontrollierter Luftraum nur für VFR-Flieger, Höhe stets über Grund definiert (gestaffelt von 1000ft über 1700ft und 2500ft über Grund in zunehmender Entfernung zu einer Kontrollzone).
Weblinks