Das Markenregister ist das der Warenzeichenrolle nachfolgende Register. Mit der Reform des Markenrechts wurde das Markenregister geschaffen, das vom Deutschen Patent- und Markenamt in München geführt wird (§ 62 MarkenG in Verbindung mit §§ 17, 18 MarkenV).
Datenbankabfragen von Patenten, Gebrauchsmustern, Marken und Geschmacksmustern sind kostenfrei beim Deutschen Patent- und Markenamt möglich. (Stand: Juli 2006)