Der Begriff Mehrheitsgesellschaft bezeichnet den Teil einer Bevölkerung, der aufgrund seiner quantitativen Überlegenheit die kulturelle Norm eines Gemeinwesens definiert und repräsentiert.
In Deutschland tauchte das Wort erstmals im Zusammenhang mit der öffentlichen Debatte um die Integration von Ausländern auf. Dabei wird häufig vor der Entwicklung von Parallelgesellschaften ethnischer Minderheiten gewarnt, die sich von der deutschen Mehrheitsgesellschaft abgrenzten statt sich in sie zu integrieren. Befürworter des Multikulturalismus lehnen den Begriff ab, da er eine Pflicht von Minderheiten zur kulturellen Assimilation an die Mehrheit suggeriere.