Mehrheitswahl mit Stichwahl

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Mehrheitswahl bedeutet, dass diejenige Person gewählt ist, die die meisten Stimmen bei einer Wahl auf sich vereinigen kann. Dabei unterscheidet man zwischen relativer Mehrheitswahl und absoluter Mehrheitswahl.

Bei der relativen Mehrheitswahl ist diejenige Person gewählt, die im ersten Wahlgang die meisten Stimmen erhält
(Beispiel: Personen A, B, C erhalten A:40%, B:45% und C:15%, dann ist Person B gewählt, obwohl 55% nicht für B gestimmt haben.)

Bei der absoluten Mehrheitswahl benötigt ein Kandidat mehr als 50% der Stimmen. Im obigen Beispiel ist dies für keine Person gegeben. Es kommt somit zur Stichwahl. Dabei treten meist die zwei Kandidaten an, die die meisten Stimmen im ersten Wahlgang erhalten haben (im Beispiel: A und B), d.h. im zweiten Wahlgang kann man sich nur noch zwischen A und B entscheiden. Dabei können noch beide Personen gewinnen (Kandidat A kann trotzdem noch 51% im zweiten Wahlgang erhalten). Aber ein Kandidat muss mehr als 50% erhalten (und sei es bloß eine Stimme), bei Gleichstand gibt es mehrere Möglichkeiten wie verfahren wird: entweder wird noch ein weiteres Mal gewählt oder per Los entschieden.

Es ist auch in der Stichwahl möglich, dass beide Kandidaten nicht 50% der abgegebenen Stimmen erhalten (somit das Quorum) nicht erreicht haben). Dies kann passieren, wenn sich Wähler enthalten oder es ungültige Wahlzettel gibt. (Beispiel: Kandidat A erhält 49%, Kandidat B 48% und der Rest hat sich enthalten oder die Stimmen sind ungültig.) In diesem Fall wird in der Regel noch einmal gewählt (wobei dann oft mit relativer Mehrheitswahl um Endlosabstimmungen zu vermeiden). Da bei öffentlichen Wahlen, etwa der Direktwahl eines Bürgermeisters, jedoch nur die gültigen Stimmen zählen, während Enthaltungen als ungültige Stimmen gewertet werden, tritt dieses Problem dort nicht auf.

Demokratischer ist die absolute Mehrheitswahl, da der Amtsinhaber eine größere Legitimität innehat und eine Mehrheit von über 50% der abgegeben Stimmen auf sich vereinigen könnte. Die Legitimierung hängt natürlich auch von der Wahlbeteiligung ab, doch ist bei der relativen Mehrheitswahl möglich, dass ein Kandidat nur mit 15% der Stimmen für ein Amt oder Mandat gewählt ist, weil es 50 Kandidaten gab. Die relative Mehrheitswahl hat den Vorteil, dass man nach einem Wahlgang weiß, wer gewonnen hat, was das Wahlverfahren im Allgemeinen beschleunigt.

Eine Alternative bietet das Präferenzwahlverfahren Instant-Runoff-Voting, bei dem die Stichwahl bereits in den ersten Wahlgang integriert ist.

Quelle:
Artikel Mehrheitswahl mit Stichwahl aus der freien Enzyklopädie Wikipedia mit dieser Versionsgeschichte
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