Als Meisterschüler werden an den Kunstakademien diejenigen Studenten bezeichnet, die sich nach meistens zehnsemestrigem Studium durch „besonders hervorragende künstlerische Leistungen“ hervorgetan haben und nach einem Auswahlverfahren als solche ernannt worden sind. Meisterschüler können noch ein oder zwei weitere Studienjahre an den Kunsthochschulen verbringen und künstlerisch arbeiten – oft auch in speziell eingerichteten Meisterschülerateliers.
Am Ende des Meisterschülerstudiums erhält man den „Meisterschülerbrief“. Die Bezeichnung „Meisterschüler“ wird an manchen Kunsthochschulen als akademischer Grad verliehen, an anderen durch den jeweiligen Professor als – nicht gesetzlich geregelter – Titel vergeben. Das Meisterschülerstudium existiert besonders an jenen Kunsthochschulen, die sich nicht in der Tradition der Meisterklassen sehen, teilweise auch unter anderer Bezeichnung; beispielsweise als „Aufbaustudium“, das mit einem Zertifikat abschließt.
Der Meisterschüler beziehungsweise das Aufbaustudium hat an den Kunsthochschulen eine ähnliche Funktion wie die Promotion an den Universitäten als höchster Abschluss, der Doktorgrad wird aber in Deutschland nur aufgrund einer wissenschaftlichen Arbeit vergeben. Auch wird das Aufbaustudium oft ohne durch eine Prüfungsordnung geregelte Prüfung abgeschlossen. An einigen Kunsthochschulen existieren daher Meisterschüler-/Aufbaustudien parallel zu Promotionsstudien. Für staatliche Stipendien zur Förderung des künstlerischen und wissenschaftlichen Nachwuchses können meist sowohl Doktoranden als auch Meisterschüler/Aufbaustudenten vorgeschlagen werden.
In historischem Kontext bezeichnet der Ausdruck schlicht den Schüler eines alten Meisters, insbesondere ein Mitglied einer Werkstatt.