Ein Meldegesetz bestimmt die Meldepflicht von Wohnsitzen im Melderegister. In Deutschland werden die Meldegesetze von den Bundesländern erlassen. Die Länder müssen sich dabei an die Vorgaben im Melderechtsrahmengesetz des Bundes halten. Seit der Föderalismusreform ist das Melderecht Bundesangelegenheit und nicht mehr Ländersache. Die Meldegesetze der Länder bleiben nur noch solange in Kraft, bis das in Arbeit befindliche Bundesmeldegesetz in Kraft tritt.
| Bitte beachten Sie den Hinweis zu Rechtsthemen! |