Milchgeschwister sind leiblich nicht verwandte Menschen, die von der selben Frau gestillt wurden. Milchgeschwisterschaft entsteht normalerweise, wenn eine Amme stillt.
Im Islam gelten solche Menschen als verwandt. Deshalb sind die Vorschriften für den sozialen Umgang solcher Menschen nicht den gleichen Restriktionen unterworfen, wie dies unter Fremden der Fall wäre. Ein "Milchbruder" oder eine "Milchschwester" darf niemals geheiratet werden und gilt wie ein leiblicher Verwandter, mit dem ein Heiratsverbot wegen zu enger Verwandtschaft besteht.
Für internationeles Aufsehen sorgte der Vorschlag von Dr. Izzat 'Atiyya, Leiter der Fakultät für Überlieferungswissenschaften (Hadith-Wissenschaften) an der al-Azhar Universität, der das Stillen von Erwachsenen für islamisch erlaubt erklärt, damit nichtverwandte Männer und Frauen sich gemeinsam in den selben Räumlichkeiten aufhalten dürfen. Konkret sei es weiblichen Mitarbeitern einer Firma erlaubt, ihre männlichen Arbeitskollegen zu diesen Zweck einige Male zu "stillen".