Militärgouverneur

Ein Militärgouverneur ist der Machthaber in einem von fremden Truppen besetzten, annektierten oder sonstwie nicht unter Eigen- sondern fremder Militärregierung stehenden Land. Der Militärgouverneur ist nur seiner eigenen Regierung und den Gesetzen seines Heimatlandes verantwortlich.

In der deutschen Geschichte gab es z.B. in der Zeit nach dem 2. Weltkrieg die Militärgouverneure der Alliierten Staaten, die das Deutsche Reich in vier Besatzungszonen aufgeteilt hatten. Die Militärregierung, der der Militärgouverneur vorstand, konnte in Innere Verwaltungsentscheidungen eingreifen bzw. musste von den regionalen deutschen Verwaltungen bereits im Vorfeld von ihr zu entscheidender lokaler und regionaler Angelegenheiten konsultiert werden.

Eine ähnliche Situation stellte sich in der Zeit nach der Entmachtung Saddam Husseins und der Besetzung des Irak dar.

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