Mischgebiet ist im deutschen Bauplanungsrecht ein Baugebiet, welches nach § 6 der Baunutzungsverordnung (BauNVO) dem Wohnen und der Unterbringung von Gewerbebetrieben, die das Wohnen nicht wesentlich stören, dient. Zulässig sind:
Dorfgebiet | Gewerbegebiet | Industriegebiet | Kerngebiet | Kleinsiedlungsgebiet | Mischgebiet | Sondergebiet | Wohngebiet