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| Regierungsformen der Welt |
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Republikanische Staatsform ██ Präsidentielles Regierungssystem ██ Präsidentielles Regierungssystem mit an das Parlament gebundener Exekutivbefugnis ██ Semipräsidentielles Regierungssystem ██ Parlamentarisches Regierungssystem Monarchische Staatsform sonstige ██ Staaten mit Einparteiensystem Stand: April 2006
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Der Begriff Monarchie stammt vom griechischen μοναρχία (monarchía) ab, das sich aus den Wörtern μόνος (monos = „ein“) und άρχειν (archein = „herrschen“) zusammensetzt, und bedeutet „Alleinherrschaft“. Er bezeichnet eine Staats- bzw. Regierungsform, bei der ein Monarch oder eine Monarchin das Amt des Staatsoberhauptes inne hat (und bildet somit das Gegenstück zur Republik). Die Machtbefugnisse der betreffenden Person können je nach Form der Monarchie variieren: Dieses Spektrum reicht von fast keiner (Parlamentarische Monarchie) über durch eine Verfassung begrenzte (Konstitutionelle Monarchie) bis hin zu alleiniger, uneingeschränkter politischer Macht (Absolute Monarchie). Letztere ist die ursprüngliche Form der Monarchie und auch die, die der Übersetzung „Alleinherrschaft“ am nächsten kommt (Grund dafür ist die Tatsache, dass in früheren Zeiten eine Monarchie im Regelfall eine absolute Staatsform war, demokratische Formen der Monarchie entwickelten sich erst in der zweiten Hälfte des 2. Jahrtausends). Zusätzlich wird zwischen Erb- und Wahlmonarchie unterschieden: In der erstgenannten Form wird der Herrscher durch Erbfolge, in der zweitgenannten durch eine Wahl auf Lebenszeit bestimmt. In Erbmonarchien wird der Herrschaftsanspruch des Staatsoberhauptes in der Regel auf eine göttliche Bestimmung zurückgeführt. Auch eine Verehrung als eigenständige Gottheit oder Person göttlichen Ursprungs ist möglich (sehr verbreitet in antiken Reichen, z.B. im alten Ägypten oder im Römischen Reich aber auch in neuerer Zeit, z.B. im Kaiserreich China oder bis nach dem Zweiten Weltkrieg in Japan).
Die der Monarchie zu Grunde liegende Staatstheorie bzw. Ideologie ist der Monarchismus oder auch Royalismus. Ein Anhänger der Monarchie wird als Monarchist oder Royalist bezeichnet, ein Gegner als Monarchomach, Antimonarchist oder auch Republikaner.
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Die Art von Monarchie, welche sich durch den Bezug auf Gott bzw. eine Gottheit legitimiert, kann bis ins alte Ägypten zurückgeführt werden, wo der Pharao als Gott verehrt wurde. Ähnliches gilt für das kaiserliche System im alten China, das den Herrscher unter anderem als „Sohn des Himmels“ (天子, tiānzi) bezeichnete, in seiner Herrschaft ein „Mandat des Himmels“ (天命, tiānmìng) erblickte und ihm dadurch absolute Macht verlieh.
Zur gelegentlich vorkommenden Doppelmonarchie siehe Dyarchie. Siehe zur Geschichte auch König.
Die Wahlmonarchie (mit oft eingeschränktem Kandidaten- und Wählerkreis) scheint historisch älter als die Erbmonarchie zu sein, die die Bürgerkriegsgefahr bei der Erbfolge erfolgreich verringerte. Das Königreich Polen und das Heilige Römische Reich Deutscher Nation waren bis zu ihrem Ende Wahlmonarchien, gegenwärtig (2006) sind es noch Malaysia und die Vereinigten Arabische Emirate.
Bis zur Christianisierung Europas ist hier meist eine Form der Wahlmonarchie zu finden. Germanische wie keltische Stämme haben ihre „Häuptlinge“, die zwar in der Regel mächtigen und einflussreichen Familienclans entstammen, aber keine automatische Erbfolge kennen. Beim Tod eines Häuptlings wurde einfach ein neuer durch verschiedene Rituale (Thing, Schilderhebung) gewählt oder proklamiert. Auch wenn einen Anführer das Königsheil verlassen hatte, wurde er einfach durch einen neuen ersetzt. In der sächsischen Ordnung wurde nur für die Zeit eines Krieges, eines Feld- oder Beutezuges ein Herzog gewählt, der nach Ende dieses Krieges wieder zum einfachen Freien wurde. Eine andere Herrschaft wurde von den freien Bauernkriegern abgelehnt.
Diese vorfeudalistische Ordnung, die teilweise durchaus demokratische Züge hatte, fand ihr Ende mit der Christianisierung. Als im Römischen Reich Kaiser Konstantin der Große mit dem Toleranzedikt von Mailand im Jahr 313 das Christentum den anderen Religionen gleichstellte und später dann selber zum Christentum konvertierte, begann eine Allianz zwischen den kirchlichen Institutionen und der staatlichen Autorität. Die damalige Kirche legitimierte die absolute Herrschaft und die Erbfolge mit der Ideologie der Herrschaft von Gottes Gnaden. Im Gegenzug sicherte sie sich selbst dadurch eine privilegierte Stellung und Partizipation an der Macht, die sie (später die römisch-katholische Kirche) in den meisten Ländern bis in die Zeit der französischen Revolution behielt.
Europa wird im Mittelalter zunehmend von Erbmonarchien beherrscht: Der Monarch steht dort an der Spitze eines Gefüges regional mehr oder weniger homogener Herrschaftsgebiete, die als Lehen an Gefolgsleute vergeben worden sind. Dieses Feudalsystem bildet die Grundlage der Verwaltung und des Militärwesens in den beherrschten Gebieten, leidet jedoch am zunehmenden Anspruch der Lehnsleute, selbst in Erbfolge über ihre Gebiete zu verfügen und aus diesen wiederum an Gefolgsleute Lehen zu vergeben. Bis zum Aufziehen früher Formen des modernen Staats verliert der europäische Monarch daher faktisch immer weiter an Macht an den so gebildeten feudalen Adel.
Mit dem Entstehen des modernen Staats bilden sich im Europa der Neuzeit drei Formen der Monarchie heraus:
In dieser Form besitzt der Monarch dem Anspruch nach die alleinige Staatsgewalt; der Adel verliert seine Position im Feudalsystem im Austausch gegen Privilegien im Staats- und Militärwesen. Der Monarch ist „legibus solutus“ (lateinisch für „von den Gesetzen losgelöst“), das bedeutet, dass er den Gesetzen, die er selbst erlässt, nicht untersteht. Das bekannteste Beispiel für den Anspruch auf absolute Herrschaft des Monarchen ist der Sonnenkönig Louis XIV., dessen Selbstverständnis „L'état, c'est moi“ (zu deutsch „Der Staat, das bin ich“) als geradezu prototypisch für diese Entwicklung angesehen werden kann. Der absolute Machtanspruch ist auf Dauer jedoch nicht gegen den Adel und das aufstrebende Bürgertum durchzusetzen; dort, wo die absolute Monarchie überlebt, nimmt sie Elemente der Republik oder Demokratie an. Trotz Schwierigkeiten in der Abgrenzung des Begriffes können heute (2006) Brunei, die Vatikanstadt, Saudi Arabien, Swaziland und eventuell noch andere arabische Monarchien am Persischen Golf als derzeit existierende absolute Monarchien gelten. In Nepal musste der bis dahin absolut regierende König im Frühjahr 2006 seine weitgehende Entmachtung hinnehmen.
In einer konstitutionellen Monarchie ist die Macht des Monarchen nicht mehr absolut, also uneingeschränkt, sondern von der Verfassung geregelt, die Regierung wird aber weiterhin vom Monarchen und nicht von einer Volksvertretung gelenkt. Ein Beispiel dafür ist das deutsche Kaiserreich (1871–1918). Das Fürstentum Liechtenstein hingegen ist eine konstitutionelle Erbmonarchie auf demokratisch-parlamentarischer Grundlage, in der die Regierung vom liechtensteinischen Landtag bestimmt und lediglich vom Fürsten ernannt wird. Das Fürstentum Liechtenstein stellt so eine Mischform zwischen parlamentarischer und konstitutioneller Monarchie dar. Der britische Monarch besitzt zwar theoretisch die Befugnisse eines konstitutionellen Monarchen, übt diese aber aufgrund eines jahrhundertelangen Gewohnheitsrechts nicht mehr aus, so dass er de facto ein parlamentarischer Monarch ist. Auch in Luxemburg hat der Großherzog von seinem Recht, das Parlament aufzulösen, bisher noch keinen Gebrauch gemacht.
Bei der parlamentarischen Monarchie hat der Monarch im Gegensatz zur konstitutionellen Monarchie nicht die Möglichkeit, die Regierung abzusetzen und übt in der Regel wenig Einfluss auf die Staatsgeschäfte aus, da diese vom Parlament und der Regierung geführt werden (siehe Parlamentarismus). Daher kommt dem Monarchen zumeist nur noch repräsentative Aufgaben zu. In Europa ist diese Staatsform in Belgien, Dänemark, Norwegen, den Niederlanden, Schweden und Spanien anzutreffen, außerhalb Europas zum Beispiel in Japan.
Die folgende Liste umfasst 46 Monarchien, davon 45 von den Vereinten Nationen anerkannte unabhängige Staaten sowie der Vatikan (kein Mitglied der Vereinten Nationen, weil offiziell nicht der Vatikan als staatliches Völkerrechtssubjekt, sondern der Heilige Stuhl die diplomatischen Beziehungen zu anderen Staaten hält). Folglich sind etwa 23,3% der anerkannten unabhängigen Staaten Monarchien. Die Liste der unabhängigen souveränen Monarchien umfasst derzeit folgende Staaten:
Seit dem Reichsdeputationshauptschluss von 1803 gibt es keine souveränen Grafschaften und Freiherrschaften mehr. Fußnoten zur Liste:
Abgesehen von den oben aufgeführten Ländern gibt es folgende kleine Monarchien, die jeweils innerhalb eines anerkannten unabhängigen Staates liegen.
Die Argumentation für oder gegen die Monarchie ist sehr davon geprägt, ob ein Staat eine Monarchie ist oder ob über deren Einführung diskutiert wird. Bei einer existierenden Monarchie kann die vorhandene oder fehlende Reputation des jeweiligen Herrscherhauses so stark ins Gewicht fallen, dass die theoretische Diskussion über die Staatsform Monarchie dagegen in den Hintergrund treten kann. Auffällig ist, dass im 20. Jahrhundert zwar viele Monarchien gestürzt, aber nur sehr wenige neu errichtet wurden.
Das Hauptargument gegen die Monarchie als Staatsform ist, dass sie im Widerspruch zu grundlegenden Prinzipien der Demokratie und Volkssouveränität stehe:
Befürworter der Monarchie berufen sich hauptsächlich auf folgende Argumente:
| Wiktionary: Monarchie – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme und Übersetzungen |
Brockhaus-1809: Die Monarchie · Die Persische Monarchie
Brockhaus-1837: Sardinische Monarchie · Monarchie
Brockhaus-1911: Österreichisch-Ungarische Monarchie · Monarchie
Kirchner-Michaelis-1907: Monarchie
Meyers-1905: Sardinische Monarchie · Österreichisch-Ungarische Monarchie · Monarchīe
Pierer-1857: Sardinische Monarchie [3] · Schwedische Monarchie · Sardinische Monarchie [2] · Monarchie · Sardinische Monarchie [1]