Musikalien

Musikalien im engen Sinn sind Druckerzeugnisse mit Noten von Werken der Musik. Hergestellt werden sie in der Regel von Musikverlagen, verbreitet über den Musikalienhandel. Hier verstehen sich unter Musikalien im weiteren Sinne auch Notenhefte, musikpädagogische Literatur und Lernhilfen aller Art.

Über 250.000 Notenausgaben deutscher Verlage und zudem jährlich nach Angaben des Deutschen Musikarchivs über 7.000 Neuerscheinungen: seit 2006 verzeichnet ein "Musik Katalog Noten" auf einer CD-ROM die allermeisten davon von mehr als 300 Verlagen (für rund 15 €). (Der Katalog basiert auf der Internationalen Datenbank für Noten und Verlagsartikel (IDNV). Der Deutsche Musikverleger-Verband (DMV) initiierte ihn zusammen mit einer Firma (DE-PARCON) als Weiterentwicklung. Der Musik Katalog Noten auf CD-ROM ist Teil der "Kölner Datenbanken", die neben dem Notenkatalog auch den Katalog der lieferbaren Tonträger aller Musikrichtungen und einen Klassik-Tonträger-Katalog enthalten.)

Musikalien und Urheberrecht

Wie alle geistigen Erzeugnisse unterliegen auch musikalische Kompositionen dem Urheberrecht. Zusätzlich zu den allgemeinen Bestimmungen des Urheberrechts, nach dem ein Werk bis 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers geschützt ist, tritt in Deutschland die Bestimmung, dass auch der konkrete Notensatz urheberrechtlichen Schutz genießt. Dies kommt prinzipiell einem generellen Kopierverbot von gedruckten Noten gleich, von dem es allerdings Ausnahmen gibt, wenn das Werk länger als zwei Jahre nicht mehr im Handel erhältlich ist. Der Verzicht von – zumeist nicht-kommerziellen – Notensetzern auf die Rechte an Notendrucken von ansonsten urheberrechtlich freien Werken führte besonders in den USA zur Free-Sheet-Music-Bewegung.

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Artikel Musikalien aus der freien Enzyklopädie Wikipedia mit dieser Versionsgeschichte
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