Als Nachfolgestaat (franz. nouvel état) wird ein Staat deklariert, der nach der Auflösung eines bestehenden Staates die Rechtsnachfolge für diesen erloschenen Staat antritt. So fallen alle Verträge und Rechte und Pflichten, die für den vorherigen Staat gegolten haben, nun auf den Nachfolger. Die Wiener Konvention über die Staatennachfolge in Verträgen (1978) sieht in Artikel 34 grundsätzlich eine Universalsukzession der nach einem Staatenuntergang neu entstandenen Staaten vor, und zwar sowohl in bilaterale als auch in multilaterale Verträge.[1]
Inhaltsverzeichnis |
So hat Serbien als Nachfolgestaat von Serbien und Montenegro weiter die Mitgliedschaft in der UNO, während Montenegro sich nach dem Unabhängigkeitsreferendum von Montenegro, für die UNO wie für andere Organisationen neu bewerben musste. Dies hatte so die Verfassung von Serbien und Montenegro bestimmt. Da der Staat der sich abspaltete, alle damit verbundenen Rechte der politischen und rechtlichen Kontinuität verwirkt hatte und so nicht als Nachfolgestaat im völkerrechtlichem Sinne galt.
| Bitte beachten Sie den Hinweis zu Rechtsthemen! |