Nachtflug

Dieser Artikel beschreibt Flugbewegungen während der Nacht. Das Buch Vol de nuit von Antoine de Saint-Exupéry wird im Artikel Nachtflug (Exupéry) behandelt.

Unter Nachtflug versteht man Flugbewegungen, die während der Nachtzeit durchgeführt werden, scherzhaft auch red-eye flight genannt. Die Nacht ist nach JAR-OPS definiert als der Zeitraum zwischen dem Ende der bürgerlichen Abenddämmerung und dem Beginn der bürgerlichen Morgendämmerung (also dem Zeitraum der bürgerlichen Nacht) oder einem anderen von der zuständigen Luftfahrtbehörde vorgeschriebenen Zeitraum zwischen Sonnenuntergang und Sonnenaufgang. In der Bundesrepublik Deutschland gilt nach der LuftVO als Nacht der Zeitraum zwischen einer halben Stunde nach Sonnenuntergang und einer halben Stunde vor Sonnenaufgang.

Im Winter kann also in Mitteleuropa ein Nachtflug schon ab etwa 17:15 Uhr MEZ durchgeführt werden.

Gemäß LuftPersV § 122 gilt: Privatluftfahrzeugführer dürfen ein Luftfahrzeug, in dem sich Fluggäste befinden, als verantwortlicher Luftfahrzeugführer nur führen, wenn innerhalb der vorhergehenden 90 Tage mindestens drei Starts und drei Landungen mit einem Luftfahrzeug derselben Klasse, desselben oder ähnlichen Musters, ausgeführt wurden. Für einen Flug nach Sichtflugregeln bei Nacht müssen von den drei Starts und Landungen mindestens zwei bei Nacht ausgeführt worden sein. Inhaber einer Privatpilotenlizenz benötigen in der Regel eine spezielle Nachtflugqualifikation, um bei Nacht Überlandflüge durchführen zu dürfen.

Siehe auch Nachtflugverbot

Quelle:
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