| Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern. |
Als nationale Minderheiten werden in Deutschland Minderheiten bezeichnet, die unter die Bestimmungen des 1997 von der Bundesrepublik Deutschland unterzeichneten Rahmenübereinkommens zum Schutz nationaler Minderheiten des Europarates fallen. [1]
Die anerkannten nationalen Minderheiten in Deutschland sind:
Der Begriff bezeichnet – anders als Volksgruppe oder ethnische Minderheit – einen juristischen Status, der mit der Garantie bestimmter Rechte u.a. im Bereich des Bildungswesens und der Sprachförderung verbunden ist. Dabei ist des unerheblich, ob eine Gruppe ethnisch dem Staatsvolk eines Nachbarlands angehört (Dänen), ob sie in mehreren Staaten als Minderheiten lebt (Friesen, Roma) oder als geschlossene ethnische Gruppe nur in einem Land beheimatet ist (Sorben).
Die Parlamentarische Versammlung des Europarates hat 1993 folgende Definition für eine nationale Minderheit vorgeschlagen:
Als nationale Minderheit wird eine Gruppe von Personen in einem Staat definiert, die
Das Rahmenübereinkommen zum Schutz nationaler Minderheiten vom 1. November 1995 enthält dagegen keinerlei Definition des Begriffs.