Der Titel Oberamtmann bezeichnete einen Verwaltungsbeamten, der in verschiedenen deutschen Ländern einem Oberamt, der damals höheren Verwaltungsbehörde vorstand.
Der Titel entsprach dem eines Vogtes, und entspräche heute der Amtsbezeichnung des Landrates.
In Württemberg wurde die Oberämter 1934, in Baden 1939 in Kreise umbenannt.