Oberbürgermeister ist der Titel für Stadtoberhäupter größerer Städte in Deutschland.
In größeren Städten Deutschlands (in kreisfreien Städten, großen Kreisstädten sowie großen selbständigen Städten bzw. vielen großen kreisangehörigen Städten) gibt es nicht nur einen Bürgermeister, sondern einen Oberbürgermeister und einen oder mehrere andere, diesem untergeordnete Bürgermeister, sowie für spezielle Themen zuständige Dezernenten. Einzelheiten – wie etwa die Frage, wer den Oberbürgermeister wählt – sind je nach Bundesland unterschiedlich und in der jeweiligen Gemeindeordnung geregelt.
In Berlin, Bremen und Hamburg wird der Titel Oberbürgermeister nicht verwendet. Die Leiter der Stadtregierungen heißen dort „Bürgermeister und Präsident des Senats“ (Bremen), „Erster Bürgermeister“ (Hamburg) und „Regierender Bürgermeister“ (Berlin). Allerdings trägt das Stadtoberhaupt Bremerhavens den Titel eines Oberbürgermeisters, da Bremerhaven über die kommunale Selbstverwaltung innerhalb des Stadtstaates Bremen verfügt. In Berlin gab es von 1809 bis 1948 sowie (beschränkt auf Ost-Berlin) von 1948 bis 1991 einen Oberbürgermeister.
In Dänemark heißt ein entsprechender Amtstitel Overborgmester. Im Vereinigten Königreich und anderen englischsprachigen Ländern gibt es den Titel des Lord Mayor, im Unterschied zu einem gewöhnlichen Mayor. In Tschechien heißt der Oberbürgermeister Primátor und ist das Stadtoberhaupt einer Statutarstadt.
Manfred Krapf, Oberbürgermeister, in: Historisches Lexikon Bayerns
Siehe auch: Liste der deutschen Oberbürgermeister