Objektives Recht

Das objektive Recht ist die Gesamtheit aller Rechtsvorschriften einer staatlichen Rechtsordnung, also die Bestimmungen in der Verfassung, in den Gesetzen und Verordnungen.

Dieser Begriff wird in der Staatstheorie dem subjektiven Recht gegenübergestellt. (Das subjektive Recht ist der Anspruch oder das Recht eines Einzelnen in der Gesellschaft. "Subjektiv" und "objektiv" sind dabei Eigenbezeichnungen. Sie sind in diesem Sinne nicht wörtlich zu nehmen.)

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