Das Panzervernichtungsabzeichen war eine Auszeichnung für Front- und Einzelkämpfer der Deutschen Wehrmacht im Zweiten Weltkrieg, die unter Einsatz von Panzernahkampfmitteln feindliche Panzer oder gepanzerte Fahrzeugen kampfunfähig machten.
Das Panzervernichtungsabzeichen (offizielle Bezeichnung: Sonderabzeichen für das Niederkämpfen von Panzerkampfwagen durch Einzelkämpfer) wurde am 9. März 1942 gestiftet und konnte auch rückwirkend ab 22. Juni 1941 verliehen werden.
Das Abzeichen bestand aus einem rechteckigen Aluminiumgespinst (32 mm x 90 mm), ober- und unterhalb abgegrenzt durch ca. 3 mm dünnen eingewirkten schwarzen Stoffstreifen. In der Mitte befand sich ein aus Blech gestanzter silberfarbener Panzer. Es wurde mit Hilfe von drei Spinnten und einer Gegenplatte am rechten Oberarm befestigt. Für jeden zerstörten, bzw. kampfunfähig gemachten Feindpanzer wurde dieses Abzeichen verliehen.
Da sich im Laufe der Zeit herausstellte, dass bei einigen Trägern der Platz nicht mehr ausreichte, wurde am 18. Dezember 1943 das Goldene Panzervernichtungsabzeichen gestiftet. Dieses hatte die gleiche Aufmachung wie das oben genannte, mit dem Unterschied, dass das Gespinst und der Panzer goldfarben dargestellt wurde. Verliehen wurde es nach Abschuss des 5. Panzers. Der betreffende Soldat musste in diesem Falle die vier vorher erlangten silbernen Abzeichen wieder ablegen , verblieben dem Träger jedoch zur Erinnerung.
Nach Angaben des Generalobersten Guderian wurde bis Mai 1944 ca. 10.000 Stück verliehen, bis Kriegsende waren es schätzungsweise 14.000.
Siehe auch Liste der deutschen Orden und Ehrenzeichen.