Der Begriff Paragraf (auch Paragraph) stammt aus dem Griechischen und bedeutet das „Danebengeschriebene“. Im deutschen Sprachraum wird als Paragrafenzeichen „§“ verwendet, bezieht man sich auf mehr als einen Paragrafen, werden zwei Paragrafenzeichen nebeneinandergestellt: „§§“.
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Die Herkunft unseres Paragrafenzeichens ist umstritten.
Die (!) paragraphos (sc. grammê) war ursprünglich ein waagrechter Strich mit einem senkrechten Haken vorne, der am Anfang einer Zeile gesetzt wurde, in der ein Abschnitt endete. In römischer Zeit wurde daraus ein "T" oder "Γ", im Mittelalter verstand man letzteres als "C" (bzw. "K") für caput ("Abschnittsbeginn"). Die Paragrafenzeichen "¶" und "§" haben sich aus einem gotischen "C" (ℭ) entwickelt.
Eine andere Theorie besagt, dass im Mittelalter ein Schreiber eines Textes bei einem neuen Absatz anstatt einer neuen Zeile ein Unterteilungszeichen (lat. signum sectionis) einfügte. Dieses wurde als ineinandergeschlungenes „SS“ geschrieben. Daraus soll sich dann das geläufige Paragrafenzeichen entwickelt haben. In der Fachliteratur wird diese Erklärung als "ebenso einleuchtend wie frei erfunden" bezeichnet.
Einer weiteren Theorie zufolge steht dieses „SS“ für ein Trennungszeichen (lat. signum separandi). Diese Theorie ist ebenso umstritten, für sie spricht jedoch, dass in älterem Sprachgebrauch der Paragraf auch als „Trennstrich“ gelesen und in vielen älteren Beurkundungen z. B. „/3/“statt „§ 3“ geschrieben wurde.
Als eher glaubhaft gilt, dass das Paragrafenzeichen auf den Buchstaben C zurückzuführen ist, wobei ein neuer Abschnitt (Caput) gekennzeichnet wurde.
Ein Paragraf dient zur Einteilung in aufzählendem Schrifttum (etwa Gesetze, Verträge, Lehrbücher). Er selbst wird in der Regel zur besseren Referenzierbarkeit (insbesondere bei Gesetzestexten) wiederum aufgeteilt in Absätze, Nummern (bzw. in Österreich auch gebräuchlich: Ziffern), Buchstaben (litera) und/oder Sätze, und ist unter Umständen mit Randnummern versehen.
Manchmal werden Gesetze oder Verträge auch anstelle durch Paragrafen durch Artikel gegliedert.
In deutschen Bundesgesetzen werden bei Zitaten von Gesetzesstellen „Absatz“ und „Nummer“, soweit sie nach dem Paragrafen stehen, immer abgekürzt (Abs. bzw. Nr.), während „Satz“ immer ausgeschrieben wird, also:
Bisweilen ebenfalls benutzte Schreibweisen wie
sind teilweise missverständlich und daher nicht empfehlenswert.
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